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Autor > Doris Kampus > FAQ zur Ukrainehilfe
Zahlreiche Anfragen und Hilfsangebote zu hilfs- und schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine haben die verschiedensten Stellen in der Steiermark in den letzten Tagen erreicht. Um die große Hilfsbereitschaft der Steirer:innen rasch in die Tat umsetzen zu können, hat das Land Steiermark die Sozialhotline zur Ukraine unter 0800/201010 eingerichtet. Alle Informationen gibt es auch gesammelt hier.
Wohnraum zur Unterbringung kann unter Angabe einer Kontaktperson, Adresse des Wohnraums sowie Angaben zur Größe (Quadratmeter), Anzahl der Schlafplätze, mögliche Koch und Duschmöglichkeit, etc. an grundversorgung@stmk.gv.at gemeldet werden. Die eingelangten Angebote werden vom Flüchtlingsreferat des Landes Steiermark in eine Datenbank aufgenommen und die angegebene Kontaktperson wird so rasch wie möglich kontaktiert.
Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung an Quartiergeber*innen möglich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden von der Österreichischen Bundesregierung erarbeitet, ab deren Inkrafttreten ist eine Abgeltung für den Quartiergeber möglich.
Für private Wohnungen sind für eine Einzelperson 120 Euro, für Familien 240 Euro für Miete (pro Monat) vorgesehen. Darüber hinaus erhält eine erwachsene Person 200 Euro und eine minderjährige Person 90 Euro Verpflegsgeld pro Monat.
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde (Wohnsitzgemeinde) anzumelden.
Melden Sie alle relevanten Informationen (Adresse, Anzahl der Zimmer/Betten, Verpflegungsart, etc.) an grundversorgung@stmk.gv.at
Grundsätzlich sollen hilfs- und schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Das bedeutet finanzielle Unterstützung je nach Art der Unterbringung, Verpflegsgeld bzw. Taschengeld, Krankenversicherung, Bekleidungsbeihilfe von max. 150 Euro pro Jahr etc. Außerdem haben Menschen aus der Ukraine Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wenn die betroffene Person ständigen Schutz in Anspruch nehmen will und bspw. nicht mehr in die Ukraine zurückkehren will kann ein Asylantrag gestellt werden. Die aktuell in Ausarbeitung befindliche Verordnung des Bundes wird aber vorsehen, dass kein Asyl beantragt werden muss, um Leistungen aus der Grundversorgung (Unterbringung, Krankenversicherung, Verpflegsgeld, etc.) in Anspruch nehmen zu können.
Hilfs- und Schutzbedürfte aus der Ukraine erhalten eine Krankenversicherung, auch ohne Asylantrag.
Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen drei Monate visumsfrei in Österreich aufhältig sein. Nach dieser Zeit gilt eine Verordnung nach §62 Asylgesetz, wonach Kriegsvertriebene einen (vorerst) einjährigen Aufenthaltstitel in Österreich bekommen und somit diese Zeit hier leben dürfen.
Geldspenden können direkt an die Spendenkonten von Hilfsorganisationen wie Nachbar in Not, Caritas o.Ä. gemacht werden. Einen Überblick über die Spendenmöglichkeiten finden Sie hier aufgelistet (link).
Sachspenden werden zentral über das Bundesministerium für Inneres koordiniert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMI (link).
Wenden Sie sich an die Sozialhotline des Landes Steiermark unter 0800/201010.
Wenden Sie sich an die Sozialhotline 0800/201010, damit eine zeitnahe Unterbringung in einem Quartier organisiert werden kann.
Bei Ankunft in der Steiermark können sich die hilfs- und schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine im Anlaufzentrum des Landes Steiermark in der Messehalle D, Messeplatz 1, 8010 Graz einfinden. Dort erfolgen Erstregistrierung sowie Erstversorgung und die Vermittlung in dauerhafte Unterbringung.
SPÖ Steiermark
Metahofgasse 16
8020 Graz
+43 5 0702-0
stmk-lps@spoe.at
Datenschutz | Impressum
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Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.
Ausschüsse:
Bereichssprecher für:
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Für Sie erreichbar:
SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349
Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden.
Vorsitzende in den Ausschüssen:
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Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120
daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at
Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.
Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum
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Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht.
Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
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