Umfassendes Paket für Raum- und Bauordnung sowie Leerstand und Zweitwohnsitz

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„Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP).

Baulandmobilisierung als wichtiges Instrument des Klimaschutzes
Durch das Nutzen dieses Instruments sollen nur jene Grundstücke verbaut werden, die am besten geeignet sind, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Grundstücke über 1000 Quadratmeter können zukünftig mit einer Baulandabgabe in Höhe von 2% des durchschnittlichen Grundstückpreises laut Statistik Austria belegt werden. Jene Grundstücke, die sich im Grüngürtel oder im Nahebereich von Tierhaltungsbetrieben befinden, landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern sollen von dieser Mobilisierungsabgabe ausgenommen werden. 

Sicherstellung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln
Durch eine Neuregelung der Bestimmungen in Bau- und Raumordnung hinsichtlich Tierhaltungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass es heimischen Betrieben weiterhin ermöglicht wird, für die regionale Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte mit der Wohnbevölkerung aufgrund des bei Tierhaltungsbetrieben entstehenden Geruchs so gering wie möglich gehalten werden. Gemeinden wird mit dieser Regelung ein Instrument zur Verfügung gestellt, eine sinnvolle und langfristige Raumplanung in diesem Bereich gestalten und gleichzeitig Verfahren effizient durchführen zu können sowie für Rechtssicherheit zu sorgen. 

Umfassende Klimaschutzmaßnahmen
Neben der bereits erwähnten Baulandmobilisierung werden in beiden Gesetzen an vielen Stellen wichtige Klimaschutzmaßnahmen gesetzt. Erneuerbare Energie, Photovoltaikflächen und öffentlicher Verkehr sowie die flächensparende Verbauung sind wesentliche Punkte der geplanten Novelle. 

Neue Regelung von Leerstand und Zweitwohnsitzen
Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht“, erklären Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP). 

Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe – die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht – ersetzt.

„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig. 
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden heute in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP).

Baulandmobilisierung als wichtiges Instrument des Klimaschutzes
Durch das Nutzen dieses Instruments sollen nur jene Grundstücke verbaut werden, die am besten geeignet sind, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Grundstücke über 1000 Quadratmeter können zukünftig mit einer Baulandabgabe in Höhe von 2% des durchschnittlichen Grundstückpreises laut Statistik Austria belegt werden. Jene Grundstücke, die sich im Grüngürtel oder im Nahebereich von Tierhaltungsbetrieben befinden, landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern sollen von dieser Mobilisierungsabgabe ausgenommen werden. 

Sicherstellung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln
Durch eine Neuregelung der Bestimmungen in Bau- und Raumordnung hinsichtlich Tierhaltungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass es heimischen Betrieben weiterhin ermöglicht wird, für die regionale Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte mit der Wohnbevölkerung aufgrund des bei Tierhaltungsbetrieben entstehenden Geruchs so gering wie möglich gehalten werden. Gemeinden wird mit dieser Regelung ein Instrument zur Verfügung gestellt, eine sinnvolle und langfristige Raumplanung in diesem Bereich gestalten und gleichzeitig Verfahren effizient durchführen zu können sowie für Rechtssicherheit zu sorgen. 

Umfassende Klimaschutzmaßnahmen
Neben der bereits erwähnten Baulandmobilisierung werden in beiden Gesetzen an vielen Stellen wichtige Klimaschutzmaßnahmen gesetzt. Erneuerbare Energie, Photovoltaikflächen und öffentlicher Verkehr sowie die flächensparende Verbauung sind wesentliche Punkte der geplanten Novelle. 

Neue Regelung von Leerstand und Zweitwohnsitzen
Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht“, erklären Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP). 

Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe – die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht – ersetzt.

„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig. 
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden heute in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP).

Baulandmobilisierung als wichtiges Instrument des Klimaschutzes
Durch das Nutzen dieses Instruments sollen nur jene Grundstücke verbaut werden, die am besten geeignet sind, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Grundstücke über 1000 Quadratmeter können zukünftig mit einer Baulandabgabe in Höhe von 2% des durchschnittlichen Grundstückpreises laut Statistik Austria belegt werden. Jene Grundstücke, die sich im Grüngürtel oder im Nahebereich von Tierhaltungsbetrieben befinden, landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern sollen von dieser Mobilisierungsabgabe ausgenommen werden. 

Sicherstellung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln
Durch eine Neuregelung der Bestimmungen in Bau- und Raumordnung hinsichtlich Tierhaltungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass es heimischen Betrieben weiterhin ermöglicht wird, für die regionale Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte mit der Wohnbevölkerung aufgrund des bei Tierhaltungsbetrieben entstehenden Geruchs so gering wie möglich gehalten werden. Gemeinden wird mit dieser Regelung ein Instrument zur Verfügung gestellt, eine sinnvolle und langfristige Raumplanung in diesem Bereich gestalten und gleichzeitig Verfahren effizient durchführen zu können sowie für Rechtssicherheit zu sorgen. 

Umfassende Klimaschutzmaßnahmen
Neben der bereits erwähnten Baulandmobilisierung werden in beiden Gesetzen an vielen Stellen wichtige Klimaschutzmaßnahmen gesetzt. Erneuerbare Energie, Photovoltaikflächen und öffentlicher Verkehr sowie die flächensparende Verbauung sind wesentliche Punkte der geplanten Novelle. 

Neue Regelung von Leerstand und Zweitwohnsitzen
Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht“, erklären Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP). 

Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe – die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht – ersetzt.

„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig. 
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden heute in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

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Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at