Steiermärkische Landesregierung beschließt fünf Millionen Euro Soforthilfe

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Durch die schweren Gewitter- und Niederschlagsereignisse der vergangenen Tage kam es in Teilen der Steiermark zu umfangreichen Schäden durch Hochwasser, Vermurungen und Hangrutschungen. Um den Steirerinnen und Steirern rasch zu helfen, wurden in der heutigen Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung (10.8.2023) Akonto-Zahlungen für Betroffene als Soforthilfemaßnahmen beschlossen. In einer ersten Tranche werden dafür fünf Millionen Euro sowie zusätzliches Personal für die Abwicklung bereitgestellt. Zudem setzt das Land Steiermark alle verfügbaren Sachverständigen ein, um die Schäden schnell aufzunehmen, zu begutachten und zu beziffern.

Geschädigte Personen, die eine Schadenshöhe von über 5.000 Euro erlitten haben, erhalten nach Begutachtung durch das Land Steiermark eine Vorabzahlung von 10 Prozent als Soforthilfe. Die ersten Sofortmaßnahmen belaufen sich auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro pro Schadensfall. Für die Abwicklung der Sofortmaßnahmen werden in einer ersten Tranche fünf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Die gravierenden Schäden der Unwetter haben viele Menschen in eine unvorstellbar schwierige Situation gebracht. Daher wollten wir rasch und entschlossen handeln und haben schon heute Hilfsmaßnahmen beschlossen, die so schnell wie möglich auch bei den Steirerinnen und Steirer ankommen sollen.”

FAQs zur Entschädigung bei Katastrophenschäden

Was kann Gegenstand einer Katastrophenentschädigung sein? 
Die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer (natürlicher) und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften entstanden sind. 

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Einnahmenausfall durch Betriebsunterbrechungen, Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, Folgeschäden aus einem Katastrophenereignis, Schäden an Luxusgegenständen, wie Schmuck, Antiquitäten, Pelze, Gemälde, Skulpturen, Swimmingpools, Saunas, Schäden an Sportausrüstungen, Zelte- und Campingausrüstung, Zubehör für private Tierhaltung, Sammlungen aller Art, Schäden an privaten Teichanlagen. Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht entschädigt. Eventuelle Versicherungsleistungen sind der Behörde mitzuteilen und werden von der förderungswürdigen Schadenssumme abgezogen.

Höhe der Entschädigung:
Bei Gebäudeschäden 50 Prozent, bei Schäden aufgrund von Erdrutschen 40 Prozent, bei sonstigen Schäden 30 Prozent der festgestellten Schadenssumme. In Härtefällen sind höhere Entschädigungen möglich.

Vorgangsweise:
1.    Sofortige (Foto-)Dokumentation des Schadens
2.    Anschließend Meldung des Schadens online ( e-government.steiermark.at) oder persönlich auf dem Gemeindeamt

  • Pro Schadensart ist ein Meldeformular auszufüllen
  • Mögliche Schadensarten:

01 Gebäude, bauliche Anlagen, Inventar
02 Schäden an Flur, Ernte, Vieh
03 Schäden an Wald oder Waldbodenverlust
04 Schaden durch Erdrutsch
05  Schäden an privaten Straßen, Wegen, oder Brücken
06 Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken

3.    Nach Erstprüfung durch die Gemeinde wird der Antrag an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet
4.    Die Bezirkshauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit der Begutachtung des Schadens
5.    NEU: Auszahlung der Soforthilfe
Geschädigte Personen, welchen im Zuge einer Vorbegutachtung durch das Land Steiermark eine Schadenshöhe über 5.000 Euro attestiert wird, sollen eine Akonto-Zahlung von 10 Prozent erhalten. Diese Akonto-Zahlung ist jedoch mit 5.000 Euro pro Schadensfall limitiert. In der Endabrechnung werden diese Akontozahlungen nach finalem Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen gegengerechnet
6.    Die Bezirkshauptmannschaft prüft und stellt eventuelle Versicherungsleistungen fest
7.    Nach Freigabe durch die zuständige Abteilung der Landesregierung wird die Entschädigung ausbezahlt

Fristen:
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Auszahlung:
Bei Schadensart 01 werden Entschädigungen von der Abteilung 10 ausgezahlt. Bis zu einem Auszahlungsbetrag von 2.500 Euro muss eine fotografische Dokumentation nach der Wiederherstellung des Schadens bei der BH abgegeben werden. Erst dann wird der Entschädigungsbetrag überwiesen. Ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als 2.500 Euro müssen Rechnungen in der Höhe des Auszahlungsbetrages vorliegen, bevor das Geld überwiesen wird. Bei Schadensart 02 erhalten Betroffene den Entschädigungsbetrag von der Abteilung 10 direkt ausbezahlt. Bei Schadensarten 03-06 zahlt die zuständige Abteilung aus, nachdem Sachverständige den Schaden geschätzt haben.

Abwicklung:
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Gemeindeämter, der Bezirkshauptmannschaften, des Magistrates sowie der zuständigen Abteilungen gerne zur Verfügung.
  •  Für die generelle Abwicklung und die Auszahlung der Schadensarten 01, 02, 03, 06 ist zuständig: Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
  • Abwicklung und Auszahlung Schadensart 04: Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
  • Abwicklung und Auszahlung Schadensart 05: Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at 

Faktbox

  • Nach der Unwetterkatastrophe der vergangenen Tage

Faktbox

  • Nach der Unwetterkatastrophe der vergangenen Tage
Durch die schweren Gewitter- und Niederschlagsereignisse der vergangenen Tage kam es in Teilen der Steiermark zu umfangreichen Schäden durch Hochwasser, Vermurungen und Hangrutschungen. Um den Steirerinnen und Steirern rasch zu helfen, wurden in der heutigen Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung (10.8.2023) Akonto-Zahlungen für Betroffene als Soforthilfemaßnahmen beschlossen. In einer ersten Tranche werden dafür fünf Millionen Euro sowie zusätzliches Personal für die Abwicklung bereitgestellt. Zudem setzt das Land Steiermark alle verfügbaren Sachverständigen ein, um die Schäden schnell aufzunehmen, zu begutachten und zu beziffern.

Geschädigte Personen, die eine Schadenshöhe von über 5.000 Euro erlitten haben, erhalten nach Begutachtung durch das Land Steiermark eine Vorabzahlung von 10 Prozent als Soforthilfe. Die ersten Sofortmaßnahmen belaufen sich auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro pro Schadensfall. Für die Abwicklung der Sofortmaßnahmen werden in einer ersten Tranche fünf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Die gravierenden Schäden der Unwetter haben viele Menschen in eine unvorstellbar schwierige Situation gebracht. Daher wollten wir rasch und entschlossen handeln und haben schon heute Hilfsmaßnahmen beschlossen, die so schnell wie möglich auch bei den Steirerinnen und Steirer ankommen sollen.”

FAQs zur Entschädigung bei Katastrophenschäden

Was kann Gegenstand einer Katastrophenentschädigung sein? 
Die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer (natürlicher) und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften entstanden sind. 

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Einnahmenausfall durch Betriebsunterbrechungen, Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, Folgeschäden aus einem Katastrophenereignis, Schäden an Luxusgegenständen, wie Schmuck, Antiquitäten, Pelze, Gemälde, Skulpturen, Swimmingpools, Saunas, Schäden an Sportausrüstungen, Zelte- und Campingausrüstung, Zubehör für private Tierhaltung, Sammlungen aller Art, Schäden an privaten Teichanlagen. Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht entschädigt. Eventuelle Versicherungsleistungen sind der Behörde mitzuteilen und werden von der förderungswürdigen Schadenssumme abgezogen.

Höhe der Entschädigung:
Bei Gebäudeschäden 50 Prozent, bei Schäden aufgrund von Erdrutschen 40 Prozent, bei sonstigen Schäden 30 Prozent der festgestellten Schadenssumme. In Härtefällen sind höhere Entschädigungen möglich.

Vorgangsweise:
1.    Sofortige (Foto-)Dokumentation des Schadens
2.    Anschließend Meldung des Schadens online ( e-government.steiermark.at) oder persönlich auf dem Gemeindeamt

  • Pro Schadensart ist ein Meldeformular auszufüllen
  • Mögliche Schadensarten:

01 Gebäude, bauliche Anlagen, Inventar
02 Schäden an Flur, Ernte, Vieh
03 Schäden an Wald oder Waldbodenverlust
04 Schaden durch Erdrutsch
05  Schäden an privaten Straßen, Wegen, oder Brücken
06 Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken

3.    Nach Erstprüfung durch die Gemeinde wird der Antrag an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet
4.    Die Bezirkshauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit der Begutachtung des Schadens
5.    NEU: Auszahlung der Soforthilfe
Geschädigte Personen, welchen im Zuge einer Vorbegutachtung durch das Land Steiermark eine Schadenshöhe über 5.000 Euro attestiert wird, sollen eine Akonto-Zahlung von 10 Prozent erhalten. Diese Akonto-Zahlung ist jedoch mit 5.000 Euro pro Schadensfall limitiert. In der Endabrechnung werden diese Akontozahlungen nach finalem Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen gegengerechnet
6.    Die Bezirkshauptmannschaft prüft und stellt eventuelle Versicherungsleistungen fest
7.    Nach Freigabe durch die zuständige Abteilung der Landesregierung wird die Entschädigung ausbezahlt

Fristen:
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Auszahlung:
Bei Schadensart 01 werden Entschädigungen von der Abteilung 10 ausgezahlt. Bis zu einem Auszahlungsbetrag von 2.500 Euro muss eine fotografische Dokumentation nach der Wiederherstellung des Schadens bei der BH abgegeben werden. Erst dann wird der Entschädigungsbetrag überwiesen. Ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als 2.500 Euro müssen Rechnungen in der Höhe des Auszahlungsbetrages vorliegen, bevor das Geld überwiesen wird. Bei Schadensart 02 erhalten Betroffene den Entschädigungsbetrag von der Abteilung 10 direkt ausbezahlt. Bei Schadensarten 03-06 zahlt die zuständige Abteilung aus, nachdem Sachverständige den Schaden geschätzt haben.

Abwicklung:
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Gemeindeämter, der Bezirkshauptmannschaften, des Magistrates sowie der zuständigen Abteilungen gerne zur Verfügung.
  •  Für die generelle Abwicklung und die Auszahlung der Schadensarten 01, 02, 03, 06 ist zuständig: Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
  • Abwicklung und Auszahlung Schadensart 04: Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
  • Abwicklung und Auszahlung Schadensart 05: Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at 

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at