Landesregierung verhindert drohende Mietsprünge im Sozialwohnbau

TEILEN

© Wolfgang Spekner
In Abstimmung mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang hat die Landesregierung die Abmilderung von Mietsprüngen im Sozialwohnbau, durch die Einräumung der Möglichkeit zur Rückzahlungsstreckung, beschlossen.

„Mit diesem Beschluss ist es uns gelungen, exorbitante Mieterhöhungen abzuwenden und damit für die betroffenen Mieterinnen und Mieter leistbares Wohnen zu sichern“, erklärt Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang. Der Rückzahlungsrahmen kann somit für alle ab 1997 geförderten Geschossbaumietwohnungen von circa 13 Jahre auf 20 beziehungsweise in Einzelfällen auf 29 Jahre gestreckt werden. Ohne diese Rückzahlungsstreckung könnten sich viele Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht mehr leisten. Bei Neubauten ist sichergestellt, dass es zu keinen derartigen Mietensprüngen mehr kommen kann, weil bereits 2014 auf Antrag von Wohnbaulandesrat Hans Seitinger das Wohnbauförderungsgesetz geändert wurde.

Warum und für wen würde es Mietsprünge geben?
Bei der „alten“ Geschossbauförderung kommt es nach dem Förderzeitraum, bei Mietwohnungen also nach 25 Jahren, zur Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse, womit in der Regel ein großer Mietsprung verbunden ist. Ein wesentlicher Grund für die großen Sprünge ist die seit der Fördervergabe massiv veränderte Zinslage. Heute sind die Zinsen viel niedriger, der Annuitätenzuschuss floss aber auf Basis der zur Errichtungszeit hohen Zinsen. Betroffen wären Mieterinnen und Mieter in bis zu 25.000 Wohneinheiten, die ab 1997 durch die Gewährung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen gefördert wurden.

Beantragt werden kann die Streckung von den Fördernehmern, also den gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Gemeinden. Für den Förderungszeitraum 1993 bis 1996 wurde bereits im Jahr 2018 die Möglichkeit zur Streckung des Rückzahlungsrahmens eingeräumt. Diese Möglichkeit wurde bei rund einem Viertel der in Frage kommenden Mietwohnungen in Anspruch genommen. Im Schnitt kam es dabei zu einer Reduktion der halbjährigen Rückzahlungsrate um circa 40 Prozent.

Beispiel:
Ohne die Neuregelung würde die Miete (Hauptmietzins netto inklusive Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) einer 75m²-Wohnung ab 1.1.2022 567 Euro betragen. Durch die nun mögliche Rückzahlungsstreckung auf 20 Jahre beträgt die Miete 355 Euro.

Faktbox

  • Streckung der Annuitätenzuschüsse im Geschossbau ermöglicht.

Faktbox

  • Streckung der Annuitätenzuschüsse im Geschossbau ermöglicht.
In Abstimmung mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang hat die Landesregierung die Abmilderung von Mietsprüngen im Sozialwohnbau, durch die Einräumung der Möglichkeit zur Rückzahlungsstreckung, beschlossen.

„Mit diesem Beschluss ist es uns gelungen, exorbitante Mieterhöhungen abzuwenden und damit für die betroffenen Mieterinnen und Mieter leistbares Wohnen zu sichern“, erklärt Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang. Der Rückzahlungsrahmen kann somit für alle ab 1997 geförderten Geschossbaumietwohnungen von circa 13 Jahre auf 20 beziehungsweise in Einzelfällen auf 29 Jahre gestreckt werden. Ohne diese Rückzahlungsstreckung könnten sich viele Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht mehr leisten. Bei Neubauten ist sichergestellt, dass es zu keinen derartigen Mietensprüngen mehr kommen kann, weil bereits 2014 auf Antrag von Wohnbaulandesrat Hans Seitinger das Wohnbauförderungsgesetz geändert wurde.

Warum und für wen würde es Mietsprünge geben?
Bei der „alten“ Geschossbauförderung kommt es nach dem Förderzeitraum, bei Mietwohnungen also nach 25 Jahren, zur Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse, womit in der Regel ein großer Mietsprung verbunden ist. Ein wesentlicher Grund für die großen Sprünge ist die seit der Fördervergabe massiv veränderte Zinslage. Heute sind die Zinsen viel niedriger, der Annuitätenzuschuss floss aber auf Basis der zur Errichtungszeit hohen Zinsen. Betroffen wären Mieterinnen und Mieter in bis zu 25.000 Wohneinheiten, die ab 1997 durch die Gewährung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen gefördert wurden.

Beantragt werden kann die Streckung von den Fördernehmern, also den gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Gemeinden. Für den Förderungszeitraum 1993 bis 1996 wurde bereits im Jahr 2018 die Möglichkeit zur Streckung des Rückzahlungsrahmens eingeräumt. Diese Möglichkeit wurde bei rund einem Viertel der in Frage kommenden Mietwohnungen in Anspruch genommen. Im Schnitt kam es dabei zu einer Reduktion der halbjährigen Rückzahlungsrate um circa 40 Prozent.

Beispiel:
Ohne die Neuregelung würde die Miete (Hauptmietzins netto inklusive Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) einer 75m²-Wohnung ab 1.1.2022 567 Euro betragen. Durch die nun mögliche Rückzahlungsstreckung auf 20 Jahre beträgt die Miete 355 Euro.

TEILEN

Weitere Presseaussendungen

Grossmann: „Hass und Hetze haben keinen Platz – schon gar nicht in Schulen!“

Weiterlesen

Hochwasserschutz in der Stadtgemeinde Köflach am Gradnerbach – Baustart

Weiterlesen

Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich: Landesregierung beschließt neue Sonderförderung

Weiterlesen

Klausur in Fürstenfeld: Landesregierung startet große steirische Wohnraumoffensive

Weiterlesen

Mehr als 100 Energieschauplätze öffnen am „Langen Tag der Energie“ ihre Pforten

Weiterlesen

Steirischer SPÖ Chef Lang gratuliert der FSG und Arbeiterkammerpräsident Josef Pesserl zum Wahlergebnis

Weiterlesen

Steirische Stimmen für ein soziales Europa

Weiterlesen

Magna: Land bietet rasche Hilfe an

Weiterlesen

Girls‘ Day: 152 Unternehmen öffnen ihre Türen

Weiterlesen

Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at