FinanzreferentInnen tagten unter steirischem Vorsitz

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Unter steirischem Vorsitz von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang fand heute die reguläre LandesfinanzreferentInnenkonferenz statt. Zentrale Themen waren die Übernahme von Kosten, welche den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, der große Bereich der Gesundheitsfinanzierung und die Verlängerung des derzeit gültigen Finanzausgleiches. 

Kostentragung rechtlich klar geregelt
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Bundesländer bis zum 31. März 2021 für die Pandemiebekämpfung über eine Milliarde Euro vorfinanziert, die rechtlich gesehen durch den Bund zu tragen sind. „Bisher wurden allerdings bei weitem noch nicht alle Kosten refundiert. Daher bestehen immer noch offene Forderungen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern", sagt LH-Stv. Anton Lang. „Insbesondere Personalkosten werden vom Bund immer noch nicht rückerstattet, obwohl die Finanzierung im Epidemiegesetz klar geregelt ist", sagt LH-Stv. Anton Lang.

Darüber hinaus wurden vom Bund nachträglich Deckelungen und Kostenobergrenzen bestimmt, was zur Folge hat, dass nur ein Teil der vorfinanzierten Kosten ersetzt wird. „Die Bundesländer waren und sind in der Bekämpfung der Pandemie ein unverzichtbarer und verlässlicher Partner des Bundes. Daher ist die nachträgliche Änderung der Spielregeln für uns nicht nachvollziehbar, denn sie kostet allen Ländern viel Geld", so Lang.

Bund muss bei Gesundheitsfinanzierung unterstützen
Im Jahr 2017 wurde in der Frage der Gesundheitsfinanzierung zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren sind. 

„Aus Sicht der Länder ist mit der Corona-Pandemie unbestritten eine Notsituation eingetreten. Daher braucht es endlich eine entsprechende Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsfinanzierung", so der steirische Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang.

Die Gesundheitsfinanzierung sieht vor, dass Beiträge der Bundesgesundheitsagentur, Anteile der Umsatzsteuer und Mittel aus der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereiche sind krisenbedingt eingebrochen, weshalb es bei den Landesgesundheitsfonds hohe Mindereinnahmen gab. Hinzu kommt, dass es durch eine Vorhaltung von Betten auch weniger Selbstzahler, weniger Sonderklassepatienten und weniger ausländische Gastpatienten gab. Zusammengerechnet stellen diese ebenfalls eine wichtige Finanzierungsquelle der Krankenhäuser dar.

„In Summe fehlen den Ländern im Bereich der Gesundheitsfinanzierung dadurch in den Jahren 2020 und 2021 ein jeweils mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Die Länder fordern daher den Bund auf, in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, die zusätzlichen Belastungen abzufedern. Sollte es zu keiner Einigung in der Gesundheitsfinanzierung kommen, könnte die Verlängerung des Finanzausgleichs gefährdet sein", sagt Lang.

Steirische Situation
Dem Land Steiermark sind mit Stand 31.03.2021 zu refundierende Gesamtkosten in der Höhe von über 100 Millionen Euro entstanden, davon sind noch Forderungen in der Höhe von rund. € 60 Mio. offen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern. 

Das Bild in der Steiermark deckt sich hier im Großen und Ganzen mit der bundesweiten Situation: Ungeklärt sind insbesondere etwa die derzeit vom Bund nicht anerkannten Kosten für in die Vollziehung des Epidemiegesetzes gesetzte Amtshandlungen zum Beispiel die Kosten für Krisenstäbe oder Bescheiderstellungen- diese stellen allein in der Steiermark mindestens € 7 Mio. dar. Problematisch sind zusätzlich die nachträgliche Festlegung von Abrechnungsmodalitäten sowie die betraglichen Deckelungen und inhaltlichen Einschränkungen der Refundierung durch den Bund.

In der Gesundheitsfinanzierung belaufen sich die Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark und die Mindereinnahmen der steirischen Krankenanstalten im Jahr 2020 auf rund 60 Millionen Euro.
Für das Jahr 2021 betragen die fehlenden Einnahmen im steirischen Gesundheitssystem rund 70 Millionen Euro.
Unter steirischem Vorsitz von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang fand heute die reguläre LandesfinanzreferentInnenkonferenz statt. Zentrale Themen waren die Übernahme von Kosten, welche den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, der große Bereich der Gesundheitsfinanzierung und die Verlängerung des derzeit gültigen Finanzausgleiches. 

Kostentragung rechtlich klar geregelt
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Bundesländer bis zum 31. März 2021 für die Pandemiebekämpfung über eine Milliarde Euro vorfinanziert, die rechtlich gesehen durch den Bund zu tragen sind. „Bisher wurden allerdings bei weitem noch nicht alle Kosten refundiert. Daher bestehen immer noch offene Forderungen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern", sagt LH-Stv. Anton Lang. „Insbesondere Personalkosten werden vom Bund immer noch nicht rückerstattet, obwohl die Finanzierung im Epidemiegesetz klar geregelt ist", sagt LH-Stv. Anton Lang.

Darüber hinaus wurden vom Bund nachträglich Deckelungen und Kostenobergrenzen bestimmt, was zur Folge hat, dass nur ein Teil der vorfinanzierten Kosten ersetzt wird. „Die Bundesländer waren und sind in der Bekämpfung der Pandemie ein unverzichtbarer und verlässlicher Partner des Bundes. Daher ist die nachträgliche Änderung der Spielregeln für uns nicht nachvollziehbar, denn sie kostet allen Ländern viel Geld", so Lang.

Bund muss bei Gesundheitsfinanzierung unterstützen
Im Jahr 2017 wurde in der Frage der Gesundheitsfinanzierung zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren sind. 

„Aus Sicht der Länder ist mit der Corona-Pandemie unbestritten eine Notsituation eingetreten. Daher braucht es endlich eine entsprechende Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsfinanzierung", so der steirische Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang.

Die Gesundheitsfinanzierung sieht vor, dass Beiträge der Bundesgesundheitsagentur, Anteile der Umsatzsteuer und Mittel aus der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereiche sind krisenbedingt eingebrochen, weshalb es bei den Landesgesundheitsfonds hohe Mindereinnahmen gab. Hinzu kommt, dass es durch eine Vorhaltung von Betten auch weniger Selbstzahler, weniger Sonderklassepatienten und weniger ausländische Gastpatienten gab. Zusammengerechnet stellen diese ebenfalls eine wichtige Finanzierungsquelle der Krankenhäuser dar.

„In Summe fehlen den Ländern im Bereich der Gesundheitsfinanzierung dadurch in den Jahren 2020 und 2021 ein jeweils mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Die Länder fordern daher den Bund auf, in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, die zusätzlichen Belastungen abzufedern. Sollte es zu keiner Einigung in der Gesundheitsfinanzierung kommen, könnte die Verlängerung des Finanzausgleichs gefährdet sein", sagt Lang.

Steirische Situation
Dem Land Steiermark sind mit Stand 31.03.2021 zu refundierende Gesamtkosten in der Höhe von über 100 Millionen Euro entstanden, davon sind noch Forderungen in der Höhe von rund. € 60 Mio. offen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern. 

Das Bild in der Steiermark deckt sich hier im Großen und Ganzen mit der bundesweiten Situation: Ungeklärt sind insbesondere etwa die derzeit vom Bund nicht anerkannten Kosten für in die Vollziehung des Epidemiegesetzes gesetzte Amtshandlungen zum Beispiel die Kosten für Krisenstäbe oder Bescheiderstellungen- diese stellen allein in der Steiermark mindestens € 7 Mio. dar. Problematisch sind zusätzlich die nachträgliche Festlegung von Abrechnungsmodalitäten sowie die betraglichen Deckelungen und inhaltlichen Einschränkungen der Refundierung durch den Bund.

In der Gesundheitsfinanzierung belaufen sich die Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark und die Mindereinnahmen der steirischen Krankenanstalten im Jahr 2020 auf rund 60 Millionen Euro.
Für das Jahr 2021 betragen die fehlenden Einnahmen im steirischen Gesundheitssystem rund 70 Millionen Euro.
Unter steirischem Vorsitz von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang fand heute die reguläre LandesfinanzreferentInnenkonferenz statt. Zentrale Themen waren die Übernahme von Kosten, welche den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, der große Bereich der Gesundheitsfinanzierung und die Verlängerung des derzeit gültigen Finanzausgleiches. 

Kostentragung rechtlich klar geregelt
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Bundesländer bis zum 31. März 2021 für die Pandemiebekämpfung über eine Milliarde Euro vorfinanziert, die rechtlich gesehen durch den Bund zu tragen sind. „Bisher wurden allerdings bei weitem noch nicht alle Kosten refundiert. Daher bestehen immer noch offene Forderungen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern", sagt LH-Stv. Anton Lang. „Insbesondere Personalkosten werden vom Bund immer noch nicht rückerstattet, obwohl die Finanzierung im Epidemiegesetz klar geregelt ist", sagt LH-Stv. Anton Lang.

Darüber hinaus wurden vom Bund nachträglich Deckelungen und Kostenobergrenzen bestimmt, was zur Folge hat, dass nur ein Teil der vorfinanzierten Kosten ersetzt wird. „Die Bundesländer waren und sind in der Bekämpfung der Pandemie ein unverzichtbarer und verlässlicher Partner des Bundes. Daher ist die nachträgliche Änderung der Spielregeln für uns nicht nachvollziehbar, denn sie kostet allen Ländern viel Geld", so Lang.

Bund muss bei Gesundheitsfinanzierung unterstützen
Im Jahr 2017 wurde in der Frage der Gesundheitsfinanzierung zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren sind. 

„Aus Sicht der Länder ist mit der Corona-Pandemie unbestritten eine Notsituation eingetreten. Daher braucht es endlich eine entsprechende Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsfinanzierung", so der steirische Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang.

Die Gesundheitsfinanzierung sieht vor, dass Beiträge der Bundesgesundheitsagentur, Anteile der Umsatzsteuer und Mittel aus der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereiche sind krisenbedingt eingebrochen, weshalb es bei den Landesgesundheitsfonds hohe Mindereinnahmen gab. Hinzu kommt, dass es durch eine Vorhaltung von Betten auch weniger Selbstzahler, weniger Sonderklassepatienten und weniger ausländische Gastpatienten gab. Zusammengerechnet stellen diese ebenfalls eine wichtige Finanzierungsquelle der Krankenhäuser dar.

„In Summe fehlen den Ländern im Bereich der Gesundheitsfinanzierung dadurch in den Jahren 2020 und 2021 ein jeweils mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Die Länder fordern daher den Bund auf, in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, die zusätzlichen Belastungen abzufedern. Sollte es zu keiner Einigung in der Gesundheitsfinanzierung kommen, könnte die Verlängerung des Finanzausgleichs gefährdet sein", sagt Lang.

Steirische Situation
Dem Land Steiermark sind mit Stand 31.03.2021 zu refundierende Gesamtkosten in der Höhe von über 100 Millionen Euro entstanden, davon sind noch Forderungen in der Höhe von rund. € 60 Mio. offen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern. 

Das Bild in der Steiermark deckt sich hier im Großen und Ganzen mit der bundesweiten Situation: Ungeklärt sind insbesondere etwa die derzeit vom Bund nicht anerkannten Kosten für in die Vollziehung des Epidemiegesetzes gesetzte Amtshandlungen zum Beispiel die Kosten für Krisenstäbe oder Bescheiderstellungen- diese stellen allein in der Steiermark mindestens € 7 Mio. dar. Problematisch sind zusätzlich die nachträgliche Festlegung von Abrechnungsmodalitäten sowie die betraglichen Deckelungen und inhaltlichen Einschränkungen der Refundierung durch den Bund.

In der Gesundheitsfinanzierung belaufen sich die Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark und die Mindereinnahmen der steirischen Krankenanstalten im Jahr 2020 auf rund 60 Millionen Euro.
Für das Jahr 2021 betragen die fehlenden Einnahmen im steirischen Gesundheitssystem rund 70 Millionen Euro.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at