Entscheidung des SPÖ-Landesschiedsgerichts: Bürgermeister Anton Vukan wird aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs ausgeschlossen.

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Das Landesschiedsgericht der SPÖ Steiermark sieht im Antreten von Anton Vukan bei den vergangenen Gemeinderatswahlen für die Liste „Anton Vukan und Klaus Strein“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen Landes- und Bundesorganisationsstatut der Partei und spricht daher den Ausschluss des ehemaligen Landesgeschäftsführers aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs aus.

Im Folgenden werden die Erwägungen und Beurteilungen aus dem Schiedsurteil sinngemäß wiedergegeben:

In den Statuten der SPÖ ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Personen die Mitglieder einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung sind, nicht Mitglied der SPÖ werden können. Das bedeutet andererseits auch, dass Personen die während aufrechter SPÖ-Mitgliedschaft Mitglied einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung werden, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Mitglieder der SPÖ sein können. Es liegt im Wesen einer politischen Partei sich von anderen wahlwerbenden Gruppierungen abzugrenzen. Dies entspricht nicht nur dem Grundgedanken des demokratischen Wettbewerbs der besten Ideen, sondern ist auch notwendig, um die Parteimitgliedschaft nicht zur bloßen Beliebigkeit verkommen zu lassen. Aus diesen Überlegungen finden sich im Organisationsrecht fast aller österreichischen Parteien Bestimmungen, welche die Möglichkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft bei anderen Parteien ausschließen oder einschränken.

Die Statuten der SPÖ definieren auch, dass es die Pflicht eines Mitglieds der SPÖ ist, keine gegen Ziele und Grundsätze des Parteiprogramms bzw. der im demokratischen Willensbildungsprozess festgelegten Politik der SPÖ gerichtete Aktionen durchzuführen, insbesondere nicht in Gemeinschaft mit Angehörigen anderer Parteien. Die Mitgliedschaft eines SPÖ-Mitglieds bei einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung sowie insbesondere auch die Kandidatur desselben für eine solche bei Wahlen zu demokratischen Vertretungskörpern stellt geradezu die ultima ratio eines gegen die Ziele der SPÖ gerichteten Verhaltens dar.

Es kommt zweifellos – wie auch vice versa – hin und wieder vor, dass frühere Mitglieder der SPÖ anderen Parteien oder wahlwerbenden Gruppierungen beitreten und für diese kandidieren. In der Regel erfolgt aber bereits im Vorfeld der Austritt aus der Partei. Anton Vukan hat sich als langjähriger Landesgeschäftsführer der SPÖ Steiermark und Funktionär zweifellos um die steirische Sozialdemokratie verdient gemacht. Umso schwerer wiegt jedoch auch, dass er bei den Wahlen zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck als Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ und somit gegen die SPÖ antrat und ihr damit immensen Schaden zufügte. Der Stimmanteil der SPÖ reduzierte sich um rd. 45,65 % auf rd. 6,18 % und bedeutete auch den Verlust des Bürgermeisters.

Aufgrund seiner Erfahrungen und verschiedenen Funktionen ist Anton Vukan bestens mit dem Organisationsrecht der SPÖ vertraut und es musste ihm bewusst sein, dass er nicht gleichzeitig Mitglied der SPÖ sowie der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ sein kann. Bürgermeister Anton Vukan hätte letztlich aufgrund seiner Absicht für eine andere wahlwerbende Partei anzutreten, den unvermeidlichen Austritt aus der SPÖ erklären müssen. Damit wären die Durchführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie die monatelange mediale und öffentliche Diskussion zu vermeiden gewesen.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtslage schließt die Mitgliedschaft von Bürgermeister Anton Vukan bei der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ sowie dessen Kandidatur bei den Wahlen zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck im Juni 2020 für dieselbe schon formalrechtlich eine gleichzeitige weitere Mitgliedschaft in der SPÖ, die bei den Gemeinderatswahlen in Mureck auch kandidierte, aus. Darüber hinaus stellen Mitgliedschaft und Kandidatur auch einen klaren Verstoß gegen die Pflichten von Bürgermeister Anton Vukan als SPÖ-Mitglied dar.

Aus diesen genannten Gründen entschied das Landeschiedsgericht der SPÖ Steiermark Bürgermeister Anton Vukan aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs auszuschließen.

Faktbox

  • Entscheidung des SPÖ-Landesschiedsgerichts
  • schwerwiegender Verstoß gegen Landes- und Bundesorganisationsstatut der Partei 
  • Ausschluss des ehemaligen Landesgeschäftsführers aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

Faktbox

  • Entscheidung des SPÖ-Landesschiedsgerichts
  • schwerwiegender Verstoß gegen Landes- und Bundesorganisationsstatut der Partei 
  • Ausschluss des ehemaligen Landesgeschäftsführers aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

Das Landesschiedsgericht der SPÖ Steiermark sieht im Antreten von Anton Vukan bei den vergangenen Gemeinderatswahlen für die Liste „Anton Vukan und Klaus Strein“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen Landes- und Bundesorganisationsstatut der Partei und spricht daher den Ausschluss des ehemaligen Landesgeschäftsführers aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs aus.

Im Folgenden werden die Erwägungen und Beurteilungen aus dem Schiedsurteil sinngemäß wiedergegeben:

In den Statuten der SPÖ ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Personen die Mitglieder einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung sind, nicht Mitglied der SPÖ werden können. Das bedeutet andererseits auch, dass Personen die während aufrechter SPÖ-Mitgliedschaft Mitglied einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung werden, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Mitglieder der SPÖ sein können. Es liegt im Wesen einer politischen Partei sich von anderen wahlwerbenden Gruppierungen abzugrenzen. Dies entspricht nicht nur dem Grundgedanken des demokratischen Wettbewerbs der besten Ideen, sondern ist auch notwendig, um die Parteimitgliedschaft nicht zur bloßen Beliebigkeit verkommen zu lassen. Aus diesen Überlegungen finden sich im Organisationsrecht fast aller österreichischen Parteien Bestimmungen, welche die Möglichkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft bei anderen Parteien ausschließen oder einschränken.

Die Statuten der SPÖ definieren auch, dass es die Pflicht eines Mitglieds der SPÖ ist, keine gegen Ziele und Grundsätze des Parteiprogramms bzw. der im demokratischen Willensbildungsprozess festgelegten Politik der SPÖ gerichtete Aktionen durchzuführen, insbesondere nicht in Gemeinschaft mit Angehörigen anderer Parteien. Die Mitgliedschaft eines SPÖ-Mitglieds bei einer anderen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung sowie insbesondere auch die Kandidatur desselben für eine solche bei Wahlen zu demokratischen Vertretungskörpern stellt geradezu die ultima ratio eines gegen die Ziele der SPÖ gerichteten Verhaltens dar.

Es kommt zweifellos – wie auch vice versa – hin und wieder vor, dass frühere Mitglieder der SPÖ anderen Parteien oder wahlwerbenden Gruppierungen beitreten und für diese kandidieren. In der Regel erfolgt aber bereits im Vorfeld der Austritt aus der Partei. Anton Vukan hat sich als langjähriger Landesgeschäftsführer der SPÖ Steiermark und Funktionär zweifellos um die steirische Sozialdemokratie verdient gemacht. Umso schwerer wiegt jedoch auch, dass er bei den Wahlen zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck als Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ und somit gegen die SPÖ antrat und ihr damit immensen Schaden zufügte. Der Stimmanteil der SPÖ reduzierte sich um rd. 45,65 % auf rd. 6,18 % und bedeutete auch den Verlust des Bürgermeisters.

Aufgrund seiner Erfahrungen und verschiedenen Funktionen ist Anton Vukan bestens mit dem Organisationsrecht der SPÖ vertraut und es musste ihm bewusst sein, dass er nicht gleichzeitig Mitglied der SPÖ sowie der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ sein kann. Bürgermeister Anton Vukan hätte letztlich aufgrund seiner Absicht für eine andere wahlwerbende Partei anzutreten, den unvermeidlichen Austritt aus der SPÖ erklären müssen. Damit wären die Durchführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie die monatelange mediale und öffentliche Diskussion zu vermeiden gewesen.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtslage schließt die Mitgliedschaft von Bürgermeister Anton Vukan bei der wahlwerbenden Partei „Toni Vukan und Klaus Strein“ sowie dessen Kandidatur bei den Wahlen zum Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck im Juni 2020 für dieselbe schon formalrechtlich eine gleichzeitige weitere Mitgliedschaft in der SPÖ, die bei den Gemeinderatswahlen in Mureck auch kandidierte, aus. Darüber hinaus stellen Mitgliedschaft und Kandidatur auch einen klaren Verstoß gegen die Pflichten von Bürgermeister Anton Vukan als SPÖ-Mitglied dar.

Aus diesen genannten Gründen entschied das Landeschiedsgericht der SPÖ Steiermark Bürgermeister Anton Vukan aus der Sozialdemokratischen Partei Österreichs auszuschließen.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
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Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

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Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

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Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at