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Land Steiermark verdoppelt Heizkostenzuschuss

Die Energie Graz und die Energie Steiermark haben jeweils einen Antrag auf Erhöhung der Fernwärmepreise beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht.

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Beantragt wird bei der Preisbehörde die Genehmigung einer Steigerung des Fernwärmepreises der Energie Steiermark gegenüber der Energie Graz sowie Seitens der Energie Graz die Erhöhung der Abgabepreise an die Verbraucherinnen und Verbraucher in Graz ab 1. Oktober. Gemäß dem Antrag sollen diese um durchschnittlich 65 Prozent steigen.

Behandlung der Anträge durch Preisbehörde – Automatismus auch bei Preissenkungen
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung prüft nun die eingelangten Anträge und muss diese per Bescheid erledigen. Es handelt sich hierbei um ein behördliches Verfahren. Den Anträgen wird stattgegeben werden müssen, wenn sich die Angaben im Zuge der Prüfung als volkswirtschaftlich gerechtfertigt plausibilisieren.

Denn die Regulierungssystematik der Fernwärmepreise sieht eine automatische Preiserhöhung, aber auch eine Preissenkung, abhängig von den tatsächlichen Einkaufspreisen der Fernwärme vor. Das bedeutet, wenn die Einkaufspreise wieder sinken, sind die Energie Steiermark und die Energie Graz auch verpflichtet eine entsprechende Preissenkung bei der Preisbehörde zu beantragen. Es handelt sich um eine unmittelbare Weitergabe der tatsächlichen Bezugskosten.

Hintergrund:
Die Fernwärmepreise der Stadt Graz unterliegen der behördlichen Preisbestimmung nach dem Preisgesetz 1992. Darin ist sowohl der Fernwärme-Abgabepreis von der Energie Steiermark an die Energie Graz als auch der Fernwärmepreis der Energie Graz an die Verbraucherinnen und Verbraucher in Graz geregelt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung in diesem Verfahren wurde per Delegierungsbescheiden aus den Jahren 1991 und 1992 vom Wirtschaftsminister auf den Landeshauptmann übertragen. Nach der bescheidmäßigen Erledigung der Anträge steht den Antragstellern das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu.

Heizkostenzuschuss wird verdoppelt
Die dramatischen Preisentwicklungen, die sich auch bei der Fernwärme in den letzten Wochen bereits in ganz Österreich und bei einzelnen Fernwärmeversorgern in der Steiermark gezeigt haben, haben nun auch zu den Anträgen auf Preisanpassung der Energie Graz und der Energie Steiermark geführt.  

Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Aufgrund der zunehmenden Belastungen für die steirischen Haushalte haben wir im Juli den Steiermark-Bonus in Höhe von 300 Euro ausbezahlt. Wir werden jetzt als Sofortmaßnahme für die kommende Saison den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark auf 340 Euro verdoppeln. Gleichzeitig appellieren wir eindringlich an die Bundesregierung, das angekündigte Modell der Strompreisbremse rasch in Umsetzung zu bringen, um eine spürbare Entlastung für die Haushalte bei den Energiepreisen zu schaffen.“

In der Saison 2021/2022 haben insgesamt 13.164 Haushalte den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bekommen. Der verdoppelte Heizkostenzuschuss für 2022/2023 wird von der Landesregierung im September beschlossen werden und soll ab 1. Oktober 2022 – wie bisher üblich – bei den Gemeinden bzw. bei der Stadt Graz beantragt werden können.

Soziallandesrätin Doris Kampus und Landesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Die stark steigenden Heiz- und Energiekosten stellen für viele Menschen in der Steiermark eine große Belastung dar. Mit der Verdopplung des Heizkostenzuschusses setzen wir in der Landesregierung rasch eine wichtige Maßnahme, die spürbar dabei unterstützt, mit den belastenden Mehrkosten zurande zu kommen. Es zeigt sich einmal mehr, dass wir in der Steiermark niemanden zurücklassen.“

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