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History Friday: Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine der wichtigsten Säulen im österreichischen Sozialstaat. Gemessen am Budget und am betroffenen Personenkreis ist sie die Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit in Österreich.

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Sozialstaat unter Dauerfeuer

Konservativen und Wirtschaftsliberalen war der Sozialstaat schon immer ein Dorn im Auge. Im Laufe der Geschichte gab es immer wieder Bemühungen, den Sozialstaat zu zerschlagen oder zu privatisieren.

Gerade von wirtschaftsliberaler Seite heißt es immer wieder, man müsse auch den Sozialberiech dem Markt überlassen. Wie fatal eine Privatisierung wäre, lässt sich in Staaten wie den USA und Großbritannien gut nachvollziehen, wo öffentliche Systeme, vor allem der Gesundheitsbereich zu Tode gespart und großteils dem Markt überlassen wurden. Es ist kein Zufall, dass gerade diese Länder schwerer von Gesundheitskrisen, wie aktuell Corona, getroffen werden.

Auch in Österreich ist der Sozialstaat laufend Angriffen ausgesetzt. 2018 etwa wurden die Gebietskrankenkassen durch Schwarz-Blau zerschlagen und zur ÖGK umgewandelt.

Was den BürgerInnen als Serviceverbesserung und Einsparungspotential verkauft wurde, hat sich als Schwindel erwiesen. Die neu geschaffene ÖGK verursacht wesentlich mehr Kosten. Es drohen Leistungskürzungen und Selbstbehalte.

Darüber hinaus gab es eine massive Machtverschiebung. 0 Prozent der UnternehmerInnen sind über die ÖGK versichert. Sie zahlen auch nur 29 Prozent der Beiträge. Dennoch stellen sie im Entscheidungsgremium der ÖGK 50 Prozent der VertreterInnen. Im Hauptverband sind es sogar 60 Prozent. Die ArbeitnehmerInnen in Österreich wurden defacto enteignet. Sie dürfen mit ihren Beiträgen jetzt zwar die Kasse füllen, aber nicht mehr selbst darüber entscheiden, welche Leistungen sie daraus erhalten.

Was wir wollen

Für uns ist klar, dass es einen starken Staat braucht, der eine solidarische Finanzierung unseres Sozialsystems sicherstellt. Diese lebenswichtigen Leistungen sind zu wertvoll, um sie dem Markt zu überlassen.

Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass unsere Sozialleistungen ausgebaut werden, hin zu einer wirklichen Existenzsicherung. Als wichtigsten Schritt in der aktuellen Situation braucht es daher eine Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 70 Prozent.

So ist die Organisation heute

Die Sozialversicherung hat verschiedene Zweige. Diese sind:


• Krankenversicherung
Sie deckt Versicherungsfälle der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit sowie der Mutterschaft ab. Sie erbringt sowohl Sachleistungen (Krankenbehandlung, Anstaltspflege) als auch Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld) und wird in zwei Untergruppen unterteilt, der Pflichtversicherung und Privatversicherung. In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder Beschäftigte, dessen Bruttogehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, auch krankenversichert ist. Gesetzlich geregelt ist diese Art im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Zusätzlich zur Pflichtversicherung ist es möglich, bei einem Versicherungsunternehmen verschiedene private Zusatz-Krankenversicherungen abzuschließen.


• Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab und hat die Folgen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln so gut wie möglich zu beseitigen.


• Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung deckt die Versicherungsfälle des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ab; außerdem werden Rehabilitationsleistungen erbracht. Sie erbringt mehrheitlich Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Pensionen.


• Arbeitslosenversicherung
Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit wird durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt, die zwar grundsätzlich zum österreichischen Sozialversicherungssystem zu zählen ist, allerdings nicht im Prinzip der Selbstverwaltung exekutiert wird, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt wird.

Geschichte

Die Wurzeln der Sozialversicherung reichen bis ins Mittelalter zurück. Zunächst hatten Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den „Bruderladen“ der Bergleute große Bedeutung. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit war die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.


Bis zur heutigen Form gab es einige Schritte:


• 1859: Erlassung einer neuen Gewerbeordnung
Die Gewerbeordnung regelte erstmals Fragen der Unfall- und Krankenversicherung der ArbeiterInnen

• 1868: Gründung der Allgemeine Arbeiter-Kranken- und Invalidenkasse
Diese Kasse war die Vorgängerin der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).

• 1887: Unfallversicherung

• 1889: Krankenversicherung
Zu einer gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung im heutigen Sinn kam es erstmals im Jahre 1889. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden sämtliche gewerbliche und industrielle ArbeiterInnen und Angestellte, mit Ausnahme der LandarbeiterInnen, erfasst. Die Selbstverwaltung wurde eingeführt.

• 1906: Pensionsversicherung
Für Angestellte wurde 1906 die gesetzliche Pensionsversicherung eingeführt.

• Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz
Nach der Befreiung vom Faschismus und der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde mit dem Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 die Sozialversicherung auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt. Wichtigste Maßnahme war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation.

• 1956: ASVG
Das ab 1. Jänner 1956 geltende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste die bis dahin geltenden Gesetze auf dem Gebiet der Sozialversicherung ab. Es fasste die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für die ArbeiterInnen und Angestellte in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft zusammen und regelte außerdem die Krankenversicherung der PensionistInnen.

• 1958: Gewerbliches Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz (GSPVG)

• 2003: Fusion zur Pensionsversicherungsanstalt
Mit 1. Jänner 2003 erfolgte die Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der ArbeiterInnen und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG).

• 2005: Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Einheitliches Pensionsgesetz für alle in Österreich pensionsversicherte Erwerbstätige.

• 2005: Fusion zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Mit 1. Jänner 2005 erfolgte die Fusion der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (§ 538h ASVG).

• 2018: Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG)

 

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