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Arbeit und Freizeit > History Friday: Familienrechtsreform
Gleichheit ist ein Grundwert der Sozialdemokratie und auch heute treten wir entschlossen für die völlige Gleichstellung aller Geschlechter ein. Ein wichtiger Erfolg auf dem Weg dorthin war die Reform des Familienrechts in den Siebzigern. Maßgeblich verantwortlich dafür war die feministische Vorkämpferin Johanna Dohnal.
Der Weg zur Reform des Familienrechts war ein sehr langer. Bereits 1925 stellten die SPÖ Abgeordneten Adelheid Popp und Gabriele Proft einen Initiativantrag auf Reform des Familienrechtes im Sinne der „Gleichstellung der Geschlechter“ im Parlament. Damals besaßen Christlichsoziale und Großdeutsche jedoch gemeinsam die Mehrheit und blockten jegliche Vorstöße in diese Richtung sofort ab. Lange Zeit herrschte Stillstand.
In den 1970er Jahren prägte die Frauenbewegung den Slogan „das Private ist politisch“. Dadurch wurde die Unterdrückung von Frauen in der Familie sowie in der Paarbeziehung und im Haushalt hinterfragt. Das Ziel war, Themen, die vorher als streng privat galten, in den Fokus zu rücken und zum Teil des politischen Diskurses zu machen. Dieser Einsatz war erfolgreich, sodass sich das gesellschaftliche Klima langsam änderte und Reformen, trotz des massiven Widerstandes vieler Männer, möglich wurden.
Mit 1.1. 1976 wurden zwei wesentliche Paragraphen des ABGB reformiert, die zum damaligen Zeitpunkt bereits über 150 Jahre (!) alt waren. Sie lauteten:
§91
Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattin nach seinem Vermögen den anständigen Unterhalt zu verschaffen, und sie in allen Vorfällen zu vertreten.
§92
Die Gattin erhält den Namen des Mannes, und genießt die Rechte seines Standes. Sie ist verbunden, dem Manne in seinen Wohnsitz zu folgen, in der Haushaltung und Erwerbung nach Kräften beyzustehen, und so weit es die häusliche Ordnung erfordert, die von ihm getroffenen Maßregeln sowohl selbst zu befolgen, als befolgen zu machen.
Stattdessen wurde der Grundsatz festgelegt, dass Mann und Frau in der Ehe gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben. Die einvernehmliche Lebensgestaltung tritt in den Vordergrund. Beide müssen gemeinsam für den Unterhalt aufzukommen. Wenn ein Elternteil den Haushalt besorgt, ist dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt.
Außerdem haben beide Eheleute das Recht, den Wohnsitz gemeinsam zu bestimmen. Beide Eheleute haben in bestimmten Fällen auch das Recht auf einen eigenen Wohnsitz. Es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, zwischen dem Familiennamen der Frau und dem des Mannes zu wählen. Falls die Frau den Namen des Mannes als Ehename annimmt, hat sie das Recht, ihren ursprünglichen Namen dem gemeinsamen Namen anzufügen. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden weitere Verbesserungen erreicht, die den Grundstein für ein modernes Familienrecht gelegt haben. Es wäre jedoch fahrlässig zu glauben, dass wir in Österreich bereits die Gleichstellung der Geschlechter erreicht hätten. Ebenso dürfen wir Erkämpftes nicht als garantiert ansehen. Denn die konservativen Kräfte arbeiten beständig daran, veraltete Rollenbilder in der Gesellschaft zu etablieren und die Frauenrechte wieder einzuschränken.
Das letzte Frauenvolksbegehren etwa wurde trotz fast 500.000 Unterschriften von der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung völlig ignoriert. Als das Frauenvolksbegehren im Parlament behandelt wurde, waren alle MinisterInnen abwesend.
Darum wollen wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern weitere Fortschritte erreichen, etwa mit einem Mindestlohn von 1.700 Euro netto, der Schließung des Gender-Pay-Gaps und weiteren Maßnahmen.
Mehr dazu auf arbeit-zukunft-steiermark.at
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Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.
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Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden.
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Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.
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Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht.
Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
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