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History Friday: Das Arbeitslosengeld

Die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung war eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften. Doch im Laufe der Geschichte musste diese soziale Absicherung immer wieder verteidigt werden – auch heute noch.

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Arbeitslosigkeit in der Monarchie

In der Habsburgermonarchie war eine staatliche Absicherung für Arbeitssuchende völlig unbekannt und ungewollt.

Es gab eigene Kassen für ArbeiterInnen oder GesellInnen, in die sie selbst kleine Beiträge einzahlten. Im Fall kurzfristiger Arbeitslosigkeit bekamen sie daraus ein wenig Unterstützung. Doch viele Menschen fanden nicht sofort wieder Arbeit. Sie waren auf Mittel der Armenhilfe angewiesen. Diese kamen aber bei weitem nicht allen zugute.

Im Ersten Weltkriegs herrschte bis auf wenige Ausnahmen durch die Kriegskonjunktur “Vollbeschäftigung”. Es herrschte jedoch eine strenge kriegswirtschaftliche Zwangsherrschaft in den kriegswichtigen Betrieben. Diese setzte die zuvor erworbenen bescheidenen Rechte der ArbeiterInnen wieder außer Kraft.

Arbeitslosenunterstützung als vorübergehende Notmaßnahme

Nach Ende des Ersten Weltkriegs kehrten die Soldaten massenhaft von der Front zurück. Sozialminister Ferdinand Hanusch stand vor der Aufgabe, sich um sie zu kümmern.

Die “Industriekommission” erhielt den Auftrag, für die rückkehrenden Soldaten Unterstützungen zu leisten. Einigungsämter in Lohnfragen ersetzten die im Krieg geschaffenen Beschwerdekommissionen und die Arbeitsbeschaffung wurde mittels öffentlicher Aufträge gefördert.

Doch es gab trotzdem nicht genug Arbeitsplätze. So rückte die Unterstützung von Arbeitslosen rasch wieder in den Vordergrund. Daher wurden am 4. November 1918 “Industrielle Bezirkskommissionen” geschaffen.

Am 6. November 1918 erließ die Regierung eine Vollzugsanweisung über die Auszahlung von Arbeitslosenunterstützungen. Allerdings nur als vorübergehende Notmaßnahme. Die Kommissionen sollten nicht nur Unterstützungen für ArbeiterInnen und Angestellte auszahlen, sondern sie bekamen auch die Aufsicht über das Arbeitslosenunterstützungssystem.

Am 18. November wurden die ersten Unterstützungen ausgezahlt. Die Zahl der unterstützten Arbeitslosen in Wien stieg sprunghaft an. Sie lag am 18. November bei 22.875, Ende 1918 bereits bei 63.166. Die Leistungen kamen damals ausschließlich aus dem staatlichen Budget.

Eine Arbeitslosenversicherung, wie wir sie heute kennen, die sich aus Beitragsleistungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen speist, wurde erst 1920 eingerichtet.

Die Situation heute

In Österreich gelten verschiedene Voraussetzungen für die Beanspruchung des Arbeitslosengeldes. Zusätzlich zur Grundvoraussetzung (es muss Arbeitslosigkeit vorliegen und diese beim AMS gemeldet sein) muss Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit nachgewiesen werden.

Eine arbeitslose Person muss bereit sein, eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden anzunehmen – bei Betreuungsverpflichtungen von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bzw. von einem behinderten Kind sinkt das Mindestausmaß auf 16 Wochenstunden.

Weiters kann das Arbeitslosengeld erst bezogen werden, wenn man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit über einen bestimmten Zeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich grundsätzlich 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Dauer der Auszahlung ist grundsätzlich auf 20 Wochen beschränkt.

Ständige Angriffe auf das Arbeitslosengeld

Die Arbeitslosenunterstützung ist heute nach wie vor Attacken von Konservativen und Wirtschaftsliberalen ausgesetzt.

So hat auch der neue ÖVP Arbeitsminister Kocher bereits angekündigt, das Arbeitslosengeld kürzen zu wollen. Und das mitten in der größten Arbeitslosigkeitskrise in der Geschichte der zweiten Republik. (https://kontrast.at/arbeitslosengeld-kuerzung/)

Laut Kocher sei das Arbeitslosengeld zu hoch und würde die Motivation nehmen, einen Job zu suchen. Diese Aussage ist in dreifacher Hinsicht völlig realitätsfern. Erstens gibt es in Österreich nicht annähernd genug offene Stellen für die Zahl an Arbeitssuchenden. Zweitens ist niemand gerne arbeitslos. Und drittens ist das Arbeitslosengeld in Österreich alles andere als großzügig.

Tatsächlich greift der Staat bei den Arbeitslosen sehr drastisch ein, indem er gleich einmal auf 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens kürzt. Das reicht oftmals nicht zum Überleben. Trotzdem wollen manche hier noch weiter kürzen.

Dahinter steht eine menschenverachtende Ideologie, die nur die Arbeitskraft sieht. Arbeitssuchende sollen dadurch gezwungen werden, Jobs um jeden Preis anzunehmen.

Was wir fordern

Unser Menschenbild ist anders. Die Behauptung, arbeitslose Menschen seien faul, weisen wir entschieden zurück. Unserer Meinung nach braucht es mehr Respekt vor ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchenden gleichermaßen. Die ArbeitnehmerInnen in Österreich finanzieren mit ihren Steuerbeiträgen den Großteil des öffentlichen Systems.

Es kann nicht sein, dass sie zu BittstellerInnen gemacht werden, wenn sie ihren Job verlieren. Wir fordern daher eine Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf mindestens 70 Prozent. Denn nur das sichert die Existenz während der Jobsuche.

Mehr unter: arbeit-zukunft-steiermark.at

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