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Red History: Das soziale Netz in Österreich

Der Sozialstaat ist eine der wichtigsten Errungenschaften in Österreich. Unser heutiges Sozialsystem hat sich über Jahrhunderte hinweg entwickelt. Doch auch heute gibt es immer noch Bedarf für Verbesserungen.

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Foto: Remi Walle

Was ist der Sozialstaat?

Der Sozialstaat in Österreich besteht im Wesentlichen aus der Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz 1956) und der Sozialhilfe (bis 2019 Mindestsicherung genannt). Bezüge aus der Sozialversicherung sind Versicherungsleistungen (wie etwa das Arbeitslosengeld), für die Beiträge eingezahlt werden. Die Sozialhilfe ist das wichtigste staatliche Instrument zur Armutsbekämpfung. Es handelt sich um eine Unterstützungsleistung aus öffentlichen Mitteln für Menschen in Notlagen und soll dafür sorgen, dass Menschen ein Dach über dem Kopf haben und ein Leben in Würde führen können.

Geschichte

An eine von der öffentlichen Hand organisierte Sozialfürsorge war lange nicht zu denken. Noch während der Kaiserzeit war Armutsbekämpfung geprägt von Wohltätigkeit und passierte innerhalb von Familien oder wurde von einzelnen Berufsständen selbst organisiert. Wohltätigkeitsvereine betrieben Armenhäuser, „Greisenasyle“ und Spitäler. Eine besondere Rolle und Verpflichtung kam schon damals der kommunalen Ebene zu. Gemeinden mussten nämlich die Kosten dieser Einrichtungen decken, wenn die Wohltätigkeitsvereine selbst nicht dafür aufkommen konnten.

Den Startschuss für die ersten Anfänge eines modernen Sozialstaats bildete die industrielle Revolution. Getrieben von der immer stärker werdenden Sozialdemokratie sahen sich viele Monarchen gezwungen, soziale Reformen umzusetzen, um ihre Macht zu sichern. Es etabliert sich der Begriff des „Wohlfahrtsstaates“. Der Machterhalt scheiterte, doch die Reformen von damals bilden das Fundament, auf dem viele unserer heutigen Institutionen stehen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Netz in Österreich. Anspruch darauf haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft oder durch familiäre Hilfe (Unterhaltspflicht) noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen Leistungsanspruchs sichern können. Glücklicherweise gibt es in Österreich zahlreiche andere Unterstützungsleistungen, die verhindern, dass Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Bezugsgründe sind etwa:

  • vermögenslose Menschen, die noch nicht in den Arbeitsmarkt einsteigen konnten (z. B. junge Menschen nach der Schul- oder Berufsausbildung mit armen Eltern, Asylwerber:innen).
  • vermögenslose Menschen, deren Arbeitseinkommen zu gering ist, um für sich selbst und ihre Kinder zu erhalten (z. B. Alleinerzieher:innen in schlecht bezahlten Berufen, die nicht Vollzeit arbeiten können).
  • vermögenslose Menschen, deren Arbeitslosengeld eine sehr geringe Höhe aufweist.
  • vermögenslose befristet oder unbefristet erwerbsunfähige Menschen (Krankheit, Unfall, Behinderung) ohne ausreichende Versicherungsleistungen.
  • vermögenslose alte Menschen ohne Pensionsanspruch.
  • alte Menschen, deren Einkommen/Pension nicht ausreicht um die Pflegekosten zu bezahlen.

 

Politische Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit

Im Jahr 2010 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Werner Faymann eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern für eine bundesweite „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ geschlossen. Darin enthalten waren Mindeststandards und Bundesländer konnten auch höhere Leistungen umsetzen.

2019 folgte unter Türkis-Blau der bislang größte Angriff auf die Sozialhilfe, nämlich die Abschaffung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Im Parlament wurde von den Nationalratsabgeordneten der ÖVP und FPÖ ein “Sozialhilfe-Grundsatzgesetz” beschlossen, das mit 1.1.2019 in Kraft trat. Darin wurden für alle Bundesländer anstelle von Mindeststandards nun Höchstleistungen (Maximalbeträge) festgelegt. Laut diesem Gesetz darf ein Bundesland keine höheren Leistungen vorsehen, als die im Gesetz festgelegten. Laut dem Gesetz soll die die Zuerkennung von Sozialhilfe verstärkt in Form von Sachleistungen (bspw. beim Wohnbedarf) erfolgen. Als Sachleistung gilt dabei etwa auch die Überweisung der Miete an Vermieter:innen. Das Gesetz wurde von zahlreichen Expert:innen, etwa von der Armutskonferenz, massiv kritisiert. Türkis-Blau peitschte das Gesetz aber gegen alle Widerstände durch das Parlament. Besonders unrühmlich blieb die Aussage der damaligen FPÖ-Sozialministerin Hartinger-Klein im Gedächtnis, man könne ja „locker von 150 Euro im Monat leben“.

Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz, damit niemand in die totale Armut abrutscht. Sie garantiert das Mindeste, um in Österreich leben zu können. Zum Glück scheint es für meisten heute selbstverständlich zu sein, dass wir dieses letzte Netz an Sicherheit haben. Das ist es aber nicht. Neoliberale und rechtskonservative Partei versuchen immer wieder dieses System aufzuweichen, zu schwächen und zu zerstören. Wir Sozialdemokrat:innen kämpfen für dieses Sozialsystem und verteidigen es vor den Angriffen reaktionärer Kräfte. Für uns steht fest, dass wir nicht weniger Sozialstaat brauchen, sondern mehr. In einem reichen Land wie Österreich darf es keine Armut geben und es wird höchste Zeit, dass auch die Reichsten in unserem Land in Form von Vermögens- und Erbschaftssteuern ihren Beitrag dazu leisten.

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