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5-Stufen-Plan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Der GVV-Österreich fordert auf Basis eines 5-Stufen-Plans die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung seitens der Bundesregierung.

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Seit vielen Jahren gibt es die Debatte um einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Spätestens seit der Enthüllung der unrühmlichen Kurz-Chats wissen wir, dass die Umsetzung
in der Kern-Mitterlehner Regierung mit der zur Verfügung Stellung von 1,2 Milliarden geplant war.

Der damalige Außenminister Sebastian Kurz wollte diese aus Machtbesessenheit und Eigeninteresse („Wie kannst du das aufhalten?“ „Kann ich ein Bundesland aufhetzen“?) verhindern.

Der sozialdemokratische Gemeindevertreterverband steht zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Es braucht aber auch die rechtliche Sicherheit für Gemeinden und Städte wie dieser Anspruch umgesetzt und finanziert wird.

Die Schritte zur Umsetzung

1. Schritt: Evaluierung der fehlenden Kindergartenplätze.

Die Bundesregierung wird aufgefordert bis Sommer 2022 zu evaluieren, wie viele Kindergartenplätze derzeit in Österreich in jeder der 2.095 Kommunen fehlen.

2. Schritt: Budgetäre Mittel für den Ausbau der Einrichtungen.

Für die Budgetjahre 2023 und 2024 soll die Bundesregierung die finanziellen Mittel in Höhe von mindestens je 1 Milliarde zur Verfügung stellen, damit die Einrichtungen für fehlende Kinderbetreuungsplätze in den Städten und Gemeinden gebaut werden können.

Positiver Nebeneffekt: Das kurbelt das regionale Bau- und Baunebengewerbe an. (zum Vergleich: Die ab 2023 geltende Senkung der KöSt, reißt ein jährliches Loch in der Höhe
von 800 Millionen ins Budget und bringt kaum zusätzliche Wirtschaftsleistung).

3. Schritt: Ausbildungsoffensive im Bereich der Elementarpädagogik ab September 2022.

Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, wie schwierig der Arbeitsalltag für Elementarpädagog:innen ist. Viele sind ausgebrannt und wechseln den Job. Das führt dazu, dass es immer wieder zu einem Mangel an Elementarpädagog:innen in kommt. Auf zu viele Kinder kommen somit zu wenige Elementarpädagog:innen. Aufgrund der
schwierigen Arbeitsbedingungen treten viele ausgebildete Elementarpädagog:innen ihren Job auch gar nicht erst an. Mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze braucht es auch zusätzliche
Elementarpädagog:innen.

Derzeit gibt es in Österreich rund 42.000 Elementarpädagog:innen. Laut einer Umfrage des ÖGB gibt es bereits jetzt einen Mangel. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert massiv in den Ausbau von Ausbildungsplätzen ab September 2022 für Elementarpädagog:innen zu investieren, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch personell zu ermöglichen. 

4. Schritt: Gemeindekooperationen forcieren.

In einwohner:innenschwachen und Strukturschwachen Gemeinden wird bereits jetzt in Gemeindekooperationen gearbeitet. Diese Kooperationen sollen beibehalten und ausgebaut werden. Unter Rücksichtnahme auf den Rechtsanspruch muss es auch
möglich sein, Kinder in benachbarten Kommunen unterzubringen, wenn dies logistisch erforderlich ist.

5. Schritt: Jährliches Budget für Kinderbetreuung in Höhe von zumindest 1,7 Milliarden fix
im Bundesbudget verankern. 

Ab 2025 stellt die Regierung jährlich fix verankert die budgetären Mittel zur Verfügung, damit der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden kann. Jeder in die Qualität früher Bildung investierte Euro kommt volkswirtschaftlich gesehen mindestens achtfach zurück. 

Auch eine aktuelle Studie vom Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nach den VIF-Kriterien rund 1,6 Milliarden kosten würde. Wichtig dabei ist, dass diese Summe nicht als Anschubfinanzierung betrachtet wird,
sondern fixer budgetärer Bestandteil des Bundesbudgets bleibt, der jedes Jahr auf Basis der Inflation den Städten und Gemeinden für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bereitgestellt wird.

Die Forderung des GVV-Österreich zusammengefasst:

  • Der GVV-Österreich fordert einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mit rechtlicher Absicherung für Städte und Gemeinden wie dieser umgesetzt und finanziert werden kann.
  • Für die Ausgestaltung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung werden hierzu die VIF-Kriterien herangezogen. (mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) geöffnet, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot eines Mittagessens, maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen).
  • Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Alter von 1 – 6 Jahre.
  • Die Kinderbetreuung ist kostenlos.
  • Die Entscheidung, in welchem Zeitraum die Einrichtungen offen haben sollen und somit der Rechtsanspruch gilt, obliegt den Kommunen. Jedenfalls in einer Kernzeit zwischen 6 und 18 Uhr.
  • Der GVV-Österreich versteht Kinderbetreuungseinrichtungen als Kinderbildungseinrichtungen.
  • Der GVV-Österreich hält fest, dass es eine ordentliche Bezahlung für Kindergartenpädagog:innen braucht und auch mehr Männer in diesem Berufsfeld tätig sein sollen.
  • Der GVV-Österreich will auf Basis dessen, dass es sich um eine
    Kinderbildungseinrichtung handelt, eine Diskussion darüber, dass es wie bei den Grundschulen eine Kompetenzverschiebung zum Bund gibt.

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