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Unbekannt > 5-Stufen-Plan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Der GVV-Österreich fordert auf Basis eines 5-Stufen-Plans die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung seitens der Bundesregierung.
Seit vielen Jahren gibt es die Debatte um einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Spätestens seit der Enthüllung der unrühmlichen Kurz-Chats wissen wir, dass die Umsetzung
in der Kern-Mitterlehner Regierung mit der zur Verfügung Stellung von 1,2 Milliarden geplant war.
Der damalige Außenminister Sebastian Kurz wollte diese aus Machtbesessenheit und Eigeninteresse („Wie kannst du das aufhalten?“ „Kann ich ein Bundesland aufhetzen“?) verhindern.
Der sozialdemokratische Gemeindevertreterverband steht zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Es braucht aber auch die rechtliche Sicherheit für Gemeinden und Städte wie dieser Anspruch umgesetzt und finanziert wird.
1. Schritt: Evaluierung der fehlenden Kindergartenplätze.
Die Bundesregierung wird aufgefordert bis Sommer 2022 zu evaluieren, wie viele Kindergartenplätze derzeit in Österreich in jeder der 2.095 Kommunen fehlen.
2. Schritt: Budgetäre Mittel für den Ausbau der Einrichtungen.
Für die Budgetjahre 2023 und 2024 soll die Bundesregierung die finanziellen Mittel in Höhe von mindestens je 1 Milliarde zur Verfügung stellen, damit die Einrichtungen für fehlende Kinderbetreuungsplätze in den Städten und Gemeinden gebaut werden können.
Positiver Nebeneffekt: Das kurbelt das regionale Bau- und Baunebengewerbe an. (zum Vergleich: Die ab 2023 geltende Senkung der KöSt, reißt ein jährliches Loch in der Höhe
von 800 Millionen ins Budget und bringt kaum zusätzliche Wirtschaftsleistung).
3. Schritt: Ausbildungsoffensive im Bereich der Elementarpädagogik ab September 2022.
Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, wie schwierig der Arbeitsalltag für Elementarpädagog:innen ist. Viele sind ausgebrannt und wechseln den Job. Das führt dazu, dass es immer wieder zu einem Mangel an Elementarpädagog:innen in kommt. Auf zu viele Kinder kommen somit zu wenige Elementarpädagog:innen. Aufgrund der
schwierigen Arbeitsbedingungen treten viele ausgebildete Elementarpädagog:innen ihren Job auch gar nicht erst an. Mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze braucht es auch zusätzliche
Elementarpädagog:innen.
Derzeit gibt es in Österreich rund 42.000 Elementarpädagog:innen. Laut einer Umfrage des ÖGB gibt es bereits jetzt einen Mangel. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert massiv in den Ausbau von Ausbildungsplätzen ab September 2022 für Elementarpädagog:innen zu investieren, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch personell zu ermöglichen.
4. Schritt: Gemeindekooperationen forcieren.
In einwohner:innenschwachen und Strukturschwachen Gemeinden wird bereits jetzt in Gemeindekooperationen gearbeitet. Diese Kooperationen sollen beibehalten und ausgebaut werden. Unter Rücksichtnahme auf den Rechtsanspruch muss es auch
möglich sein, Kinder in benachbarten Kommunen unterzubringen, wenn dies logistisch erforderlich ist.
5. Schritt: Jährliches Budget für Kinderbetreuung in Höhe von zumindest 1,7 Milliarden fix
im Bundesbudget verankern.
Ab 2025 stellt die Regierung jährlich fix verankert die budgetären Mittel zur Verfügung, damit der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden kann. Jeder in die Qualität früher Bildung investierte Euro kommt volkswirtschaftlich gesehen mindestens achtfach zurück.
Auch eine aktuelle Studie vom Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nach den VIF-Kriterien rund 1,6 Milliarden kosten würde. Wichtig dabei ist, dass diese Summe nicht als Anschubfinanzierung betrachtet wird,
sondern fixer budgetärer Bestandteil des Bundesbudgets bleibt, der jedes Jahr auf Basis der Inflation den Städten und Gemeinden für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bereitgestellt wird.
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Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.
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Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden.
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Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.
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Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht.
Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
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