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Gemeinderatswahlen werden am 28. Juni fortgesetzt

Nach Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Städtebundes, Bgm. Kurt Wallner, dem Präsidenten des Gemeindebundes, Bgm. Erwin Dirnberger, und den Klubobleuten der im Landtag Steiermark vertretenen Parteien haben Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Stellvertreter Anton Lang heute bekannt gegeben, dass die am 19. März 2020 ausgesetzten Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 fortgesetzt werden. Der reguläre Wahltag wäre der 22. März gewesen. Der Wahltag musste allerdings in Folge der damals geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus verschoben werden.

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Ein Sonderlandtag hat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung des Wahlverfahrens zum Gemeinderat 2020 einstimmig beschlossen. In einer begleitenden Entschließung des Landtages wurde die Landesregierung aufgefordert, „nach Wegfall der außerordentlichen Verhältnisse (insb. Schließung von Schulen und Geschäften, Reduzierung der Aktivitäten der öffentl. Verwaltung auf ein Minimum), zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus ehestmöglich einen neuen Wahltag festzusetzen.“
 
Die Regierungsparteien haben sich nun – da diese außerordentlichen Verhältnisse in der Form nicht mehr vorliegen – in Umsetzung des Beschlusses des Landtages auf die ehestmöglichste Fortsetzung der Wahl geeinigt und haben heute in einer Vidoekonferenz die Klubobleute aller im Landtag vertretenen Parteien ausführlich informiert: alle ziehen mit!
 
Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang
„Ziel ist es, durch eine baldige Abhaltung der Wahl möglichst schnell wieder für langfristige Stabilität und politische Handlungsfähigkeit in den Städten und steirischen Gemeinden zu sorgen, damit unsere Kommunen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise gemeinsam mit Land und Bund bestmöglich bewältigen können.”
“Entscheidend dabei ist, dass sich die Menschen bei der Ausübung ihres Wahlrechts sicher fühlen. Aus diesem Grund werden selbstverständlich alle nur möglichen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen getroffen. Die Sicherheit der WählerInnen als auch der Wahlbehörden hat oberste Priorität. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Wahltermin noch vor dem Sommer sowohl im Sinne der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist.“
 
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer: „Mit dieser Festlegung des Wahltermins folgen wir nicht nur dem einstimmigen Beschluss des Landtages Steiermark, sondern auch dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der steirischen Gemeinden. Die Abhaltung von Wahlen gehört zu den Kernaufgaben einer Demokratie, das Wahlrecht ist ein hohes Gut! Wir werden alles Erdenkliche tun, damit bei der Durchführung der Gemeinderatswahl die Wählerinnen und Wähler sowie die Mitglieder der Wahlbehörden bestmöglich vor einer COVID-19-Ansteckung geschützt sind. Es wird unter Einbindung von Bundes- und Landesstellen ein Hygiene-Leitfaden erarbeitet, der einen größtmöglichen Sicherheits- und Hygienestandard in jedem steirischen Wahllokal garantiert!“
 
Bgm. Kurt Wallner, Landesvorsitzender des Steirischen Städtebundes:
„Eine richtige und wichtige Entscheidung, die Wahl am 28. Juni fortzusetzen – die Wahl ist ja nur ausgesetzt.”
“Nachdem die Corona Maßnahmen gelockert wurden und wieder ein normales Leben beginnt, ist es an der Zeit, die Gemeinderatswahl zu Ende zu bringen. Dass dies möglich ist – unter strengster Einhaltung alles Sicherheits- und Hygienemaßnahmen – haben wir ja bereits beim vorgezogenen Wahltag bewiesen. Wichtig ist es auch deshalb, damit in schwierigen Zeiten handlungsfähige Gremien ohne belastenden Wahlkampf agieren können.“
 
Der Präsident des Steirischen Gemeindebundes, LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger, hat unzählige Gespräche mit den steirischen Bürgermeistern geführt: „Bei den steirischen Bürgermeistern war die Meinung eindeutig: Nahezu alle von mir befragten Ortschefs wollten die Wahl schnellstmöglich zu Ende bringen, da auch die Gemeinden in Folge der Krise vor großen Herausforderungen stehen. Nach der Wahl könne man sich dann ausschließlich den Problemen widmen, die in Folge der COVID-19-Krise für die Gemeinden entstanden sind und entstehen. Um hier nachhaltige Lösungen zu schaffen, wird es einen nationalen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und unseren Gemeinden brauchen können. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Briefwahl in Zeiten wie diesen eine gute Möglichkeit ist, seine Stimme ‚kontaktlos‘ abzugeben.“
 
Auch die Wissenschaft wurde in diese Entscheidungsfindung mit eingebunden. Der Infektiologe Robert Krause von der Med Uni Graz gibt Auskunft: „Die COVID-19 Neu-Infektionen in der Steiermark sind in letzter Zeit auf einem sehr niedrigen Niveau mit unter 10 Neu-Infektionen pro Tag. Die meisten dieser Neu-Infektionen treten derzeit in Pflegeheimen oder bei Gesundheitspersonal auf. COVID-19 Infektionen bei Personen außerhalb dieser Gruppen sind sehr selten geworden. Das Risiko für eine COVID-19 Infektion ist daher aus heutiger Sicht bei gleichbleibender Zahl der täglichen Neu-Infektionen unter Beachtung der derzeit gültigen Maßnahmen wie Einhaltung des Sicherheitsabstandes oder Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Raum sehr gering, sodass die Abhaltung der Gemeinderatswahl noch vor dem Sommer bei Fortbestand der derzeitigen Bedingungen als günstig anzusehen ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung der Abhaltung der Gemeinderatswahl im Herbst erscheint wesentlich höher. Dies insbesondere aufgrund der über den weitaus größeren zeitlichen Horizont hinweg nicht absehbaren Entwicklung der Infektionslage und nicht zuletzt aufgrund der von etlichen Experten geäußerten Annahme einer zweiten Corona- Infektionswelle mit einer möglicherweise additiven Grippewelle in diesem Jahresabschnitt.“
 
Bereits abgegebene Stimmen behalten Gültigkeit
 
„Die Gemeinderatswahl war zum Zeitpunkt der Aussetzung ja bereits voll im Gang“, berichtet der Leiter der zuständigen Gemeindeabteilung des Landes, Wolfgang Wlattnig. Insgesamt wurden schon bis zum 22. März 2020 92.974 Wahlkarten ausgegeben und haben 33.480 Wählerinnen und Wähler bei der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2020 gewählt.
 
Alle Stimmen, die via Wahlkarten oder bei der vorgezogenen Stimmabgabe abgegeben wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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