Reform der Elementarpädagogik: 270 Millionen Euro werden in den kommenden fünf Jahren zusätzlich in die Kinderbildung und -betreuung investiert

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Bereits im August 2022 hat die Landesregierung ein Maßnahmenbündel für die Elementarpädagogik präsentiert und zum Teil – wie etwa die 15.000 Euro-Prämie – bereits erfolgreich umgesetzt. 441 Elementarpädagoginnen und -pädagogen, darunter Neu- aber auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger, konnten so gewonnen werden. Nach einer mehrwöchigen Begutachtungsphase und rund 200 Stellungnahmen wurden die Gesetzesentwürfe für das Elementarpädagogik-Paket entsprechend überarbeitet und die Maßnahmen heute von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen.

Insgesamt 140 Millionen Euro wird die Landesregierung bis zum Jahr 2027 in die Kinderbildung und -betreuung investieren, zusätzlich kommen vom Bund über die 15a-Vereinbarung weitere Mittel in Höhe von rund 130 Millionen Euro bis 2027 dazu. Noch vor dem Sommer soll das Paket im Landtag beschlossen werden. Alle Neuerungen werden mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten. Parallel dazu wird es Gehaltsverhandlungen für die Elementarpädagogik geben, deren Ergebnis voraussichtlich mit Jänner 2024 umgesetzt werden soll.

Neben der Einführung der Sozialstaffel für Unter-Dreijährige sowie der Evaluierung der Fachaufsicht sind noch weitere Verbesserungen verankert. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Stufenweise Senkung der Gruppengröße
  • Beginnend mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 wird die Gruppenzahl von 25 Kinder auf 20 Kinder jährlich bis zum Betreuungsjahr 2027/28 um ein Kind gesenkt, alternativ dazu ist der Einsatz einer zusätzlichen Kinderbetreuerin/eines zusätzlichen Kinderbetreuers möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige Überschreitung weiterhin möglich ist. Im Sinne der Flexibilisierung sind Überschreitungsmöglichkeiten mit oder ohne zusätzlichem Betreuungspersonal möglich.

  • Zuzahlung bei überschneidendem Einsatz von Elementarpädagoginnen und -pädagogen
  • In einem einstündigen Zeitraum, vorwiegend um die Mittagszeit, kann der Erhalter freiwillig zwei Elementarpädagoginnen und -pädagogen gleichzeitig einsetzen. Als Anreiz, um diese pädagogisch wertvolle Maßnahme umzusetzen, wird vom Land für diesen überschneidenden Einsatz eine eigene Förderschiene geschaffen.

  • Erleichterungen bei der Gruppenzusammenlegung
  • Im Bedarfsfall können Gruppen gleicher Einrichtungsart an Tages- und Wochenrandzeiten (d.h. außerhalb der Kernzeit von 8.30 bis 14.30 Uhr und ab Freitagmittag) zusammengelegt werden. Bei Gruppenzusammenlegung muss eine Elementarpädagogin bzw. ein Elementarpädagoge anwesend sein. Zu Randzeiten und im Fall einer vorhergesehenen Minderausstattung kann mit einer pädagogischen Hilfskraft das Auslangen gefunden werden. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogische Kindergärten und Heilpädagogische Horte.

  • Längeres Verbleiben in der Kinderkrippe bei Entwicklungsverzögerung
  • Nachweislich entwicklungsverzögerte Kinder können bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres, in welches der vierte Geburtstag des Kindes fällt, in der Krippe bleiben.

  • Entlastungen für Tageseltern und Gemeinden
  • Der Arbeitsplatz von Tageseltern ist nunmehr auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten möglich. Die Überbrückungshilfe für Tageseltern (d.h. die Förderung bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung) wird gesetzlich verankert.

  • Neue Vertretungsregelung für Personal
  • Bei einem Ausfall des Betreuungspersonals ist für die Dauer von sechs Wochen auch der Einsatz von zwei geeigneten Aufsichtspersonen möglich. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogischer Kindergarten und Heilpädagogische Horte.

  • Neuregelung der Personalförderung im Falle einer Minderausstattung
  • Derzeit wird den Trägern ab dem ersten Tag der Minderausstattung mit Personal die gesamte monatliche Personalförderung gekürzt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Förderkürzung nur mehr in Ausnahmefällen als Ermessensentscheidung der Landesregierung getroffen werden kann.

„Eine qualitätsvolle Bildung und Betreuung unserer Kinder ist für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung. Ich freue mich daher außerordentlich, dass wir nach dem Paket im vergangenen Jahr nun weitere wichtige Maßnahmen zur Verbesserung im Bereich der Elementarpädagogik präsentieren können. Neben der Einführung der Sozialstaffel in den Kinderkrippen ist es mir besonders wichtig, dass es auch zu Verbesserungen für das Personal kommt. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei der Thematik des Gehalts zeitnah zu guten Lösungen kommen werden. Ich habe immer gesagt, dass wir für die für die Steiermark so wichtigen Bereiche unseren erarbeiteten finanziellen Spielraum nutzen und Geld in die Hand nehmen. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, so Finanzreferent Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

Klubobmann Hannes Schwarz betont: „Die geplanten Änderungen im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie im Kinderbetreuungsförderungsgesetz tragen zur Steigerung der Flexibilität und Qualität in der Elementarpädagogik bei und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Familien in der Steiermark. Neben Maßnahmen wie der Senkung des Betreuungsschlüssels und der Einführung einer Sozialstaffel für Unter-Dreijährige, setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen: Unser erklärtes Ziel ist es, bis zum 1. Jänner 2024 die Gehälter merklich anzuheben und ein neues Gehaltsschema zu verhandeln.“

Faktbox

  • Landesregierung beschließt umfassendes Paket für den Bereich der Elementarpädagogik: Gruppen werden sukzessive verkleinert, bei Kinderkrippen soll landesweit eine Sozialstaffel eingeführt werden und größere Flexibilität im täglichen Betrieb möglich werden.

Faktbox

  • Landesregierung beschließt umfassendes Paket für den Bereich der Elementarpädagogik: Gruppen werden sukzessive verkleinert, bei Kinderkrippen soll landesweit eine Sozialstaffel eingeführt werden und größere Flexibilität im täglichen Betrieb möglich werden.
Bereits im August 2022 hat die Landesregierung ein Maßnahmenbündel für die Elementarpädagogik präsentiert und zum Teil – wie etwa die 15.000 Euro-Prämie – bereits erfolgreich umgesetzt. 441 Elementarpädagoginnen und -pädagogen, darunter Neu- aber auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger, konnten so gewonnen werden. Nach einer mehrwöchigen Begutachtungsphase und rund 200 Stellungnahmen wurden die Gesetzesentwürfe für das Elementarpädagogik-Paket entsprechend überarbeitet und die Maßnahmen heute von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen.

Insgesamt 140 Millionen Euro wird die Landesregierung bis zum Jahr 2027 in die Kinderbildung und -betreuung investieren, zusätzlich kommen vom Bund über die 15a-Vereinbarung weitere Mittel in Höhe von rund 130 Millionen Euro bis 2027 dazu. Noch vor dem Sommer soll das Paket im Landtag beschlossen werden. Alle Neuerungen werden mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten. Parallel dazu wird es Gehaltsverhandlungen für die Elementarpädagogik geben, deren Ergebnis voraussichtlich mit Jänner 2024 umgesetzt werden soll.

Neben der Einführung der Sozialstaffel für Unter-Dreijährige sowie der Evaluierung der Fachaufsicht sind noch weitere Verbesserungen verankert. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Stufenweise Senkung der Gruppengröße
  • Beginnend mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 wird die Gruppenzahl von 25 Kinder auf 20 Kinder jährlich bis zum Betreuungsjahr 2027/28 um ein Kind gesenkt, alternativ dazu ist der Einsatz einer zusätzlichen Kinderbetreuerin/eines zusätzlichen Kinderbetreuers möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige Überschreitung weiterhin möglich ist. Im Sinne der Flexibilisierung sind Überschreitungsmöglichkeiten mit oder ohne zusätzlichem Betreuungspersonal möglich.

  • Zuzahlung bei überschneidendem Einsatz von Elementarpädagoginnen und -pädagogen
  • In einem einstündigen Zeitraum, vorwiegend um die Mittagszeit, kann der Erhalter freiwillig zwei Elementarpädagoginnen und -pädagogen gleichzeitig einsetzen. Als Anreiz, um diese pädagogisch wertvolle Maßnahme umzusetzen, wird vom Land für diesen überschneidenden Einsatz eine eigene Förderschiene geschaffen.

  • Erleichterungen bei der Gruppenzusammenlegung
  • Im Bedarfsfall können Gruppen gleicher Einrichtungsart an Tages- und Wochenrandzeiten (d.h. außerhalb der Kernzeit von 8.30 bis 14.30 Uhr und ab Freitagmittag) zusammengelegt werden. Bei Gruppenzusammenlegung muss eine Elementarpädagogin bzw. ein Elementarpädagoge anwesend sein. Zu Randzeiten und im Fall einer vorhergesehenen Minderausstattung kann mit einer pädagogischen Hilfskraft das Auslangen gefunden werden. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogische Kindergärten und Heilpädagogische Horte.

  • Längeres Verbleiben in der Kinderkrippe bei Entwicklungsverzögerung
  • Nachweislich entwicklungsverzögerte Kinder können bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres, in welches der vierte Geburtstag des Kindes fällt, in der Krippe bleiben.

  • Entlastungen für Tageseltern und Gemeinden
  • Der Arbeitsplatz von Tageseltern ist nunmehr auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten möglich. Die Überbrückungshilfe für Tageseltern (d.h. die Förderung bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung) wird gesetzlich verankert.

  • Neue Vertretungsregelung für Personal
  • Bei einem Ausfall des Betreuungspersonals ist für die Dauer von sechs Wochen auch der Einsatz von zwei geeigneten Aufsichtspersonen möglich. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogischer Kindergarten und Heilpädagogische Horte.

  • Neuregelung der Personalförderung im Falle einer Minderausstattung
  • Derzeit wird den Trägern ab dem ersten Tag der Minderausstattung mit Personal die gesamte monatliche Personalförderung gekürzt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Förderkürzung nur mehr in Ausnahmefällen als Ermessensentscheidung der Landesregierung getroffen werden kann.

„Eine qualitätsvolle Bildung und Betreuung unserer Kinder ist für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung. Ich freue mich daher außerordentlich, dass wir nach dem Paket im vergangenen Jahr nun weitere wichtige Maßnahmen zur Verbesserung im Bereich der Elementarpädagogik präsentieren können. Neben der Einführung der Sozialstaffel in den Kinderkrippen ist es mir besonders wichtig, dass es auch zu Verbesserungen für das Personal kommt. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei der Thematik des Gehalts zeitnah zu guten Lösungen kommen werden. Ich habe immer gesagt, dass wir für die für die Steiermark so wichtigen Bereiche unseren erarbeiteten finanziellen Spielraum nutzen und Geld in die Hand nehmen. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, so Finanzreferent Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

Klubobmann Hannes Schwarz betont: „Die geplanten Änderungen im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie im Kinderbetreuungsförderungsgesetz tragen zur Steigerung der Flexibilität und Qualität in der Elementarpädagogik bei und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Familien in der Steiermark. Neben Maßnahmen wie der Senkung des Betreuungsschlüssels und der Einführung einer Sozialstaffel für Unter-Dreijährige, setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen: Unser erklärtes Ziel ist es, bis zum 1. Jänner 2024 die Gehälter merklich anzuheben und ein neues Gehaltsschema zu verhandeln.“

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at