Neues Berg- und Naturwachtgesetz beschlossen

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© © Land Steiermark/Oliver Wolf
Aufklären – Pflegen – Überwachen! Das Aufgabengebiet der Steirischen Berg- und Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts ist breit gefächert: Die Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung des Naturschutzes und die Beratung der Gemeinden in Naturschutzbelangen gehören ebenso dazu wie der Schutz der Natur vor schädigenden Eingriffen und die damit verbundenen Kontrollen. Um die rund 2100 steirischen, ehrenamtlich tätigen Berg- und Naturwächterinnen und -wächter in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen, hat Umweltlandesrätin Ursula Lackner eine neues Berg- und Naturwachtgesetz erarbeiten lassen, das heute (23.04.2024) im Landtag Steiermark beschlossen wurde. Denn seit der Erlassung des bisher gültigen Gesetzes im Jahr 1977 haben sich die Anforderungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes massiv verändert. Nachdem sich die Berg- und Naturwacht in den letzten Monaten einem internen Organisationsentwicklungsprozess fit für die Zukunft gemacht hat, folgen nun die modernisierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Neue Formen der Mitgliedschaft: Unterstützende Mitglieder, Berg- und Naturwachtjugend und Ehrenmitglieder

Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit der Mitgliedschaft, ohne damit verbunden Aufsichtstätigkeiten ausüben zu müssen. Unterstützende Mitglieder können sich auf vielfältige Art einbringen: z.B. für Artenschutzprojekte (Amphibienschutz, Schlangenschutz, Ameisenhege usw.), für Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten oder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit. Das beginnt bei Schulprojekten, reicht über Ausstellungen bei Messen und Führungen bis hin zu administrativen Funktionen wie Kassa- oder Schriftführung.

Nachwuchs- und Jugendarbeit wird verstärkt

Um künftig vermehrt junge Mitglieder anzusprechen, können in Zukunft auch Berg- und Naturwacht- bzw. eigene Jugendgruppen gegründet werden. Zugleich werden die jeweiligen Einsatzstellen Kollegialorgane und können damit selbst Beschlüsse fassen, beispielsweise für regionale Arbeitsprogramme. Um die Aktivitäten und Aufgaben der Organisation stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, gibt es künftig jedes Jahr den „Tag der Bergwacht“ mit öffentlichen Veranstaltungen in allen Bezirken.

Strukturelle Modernisierung:

  • Die Funktionsperiode beträgt nun fünf statt bisher drei Jahre,
  • der Landesvorstand ist verkleinert und damit flexibler,
  • eine Geschäftsführung wurde installiert
  • uvm.

"Das neue Gesetz macht die Organisation auch auf rechtlicher Ebene fit für die neuen Herausforderungen unserer Zeit, gibt der Berg- und Naturwacht auch jenen Stellenwert, den sie verdient", Ursula Lackner

Ursula Lackner, Landesrätin für Umwelt und Naturschutz: „Das neue Gesetz macht die Organisation auch auf rechtlicher Ebene fit für die neuen Herausforderungen unserer Zeit, gibt der Berg- und Naturwacht auch jenen Stellenwert, den sie verdient. Die zurzeit rund 2100 ehrenamtlichen Mitglieder sind eine wichtige Unterstützung bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes in unserem Bundesland.“

Fritz Stockreiter, Landesleiter der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Neben den vielen Anpassungen an die Erfordernisse, die dringend notwendig geworden sind, um die Umsetzung eines zeitgemäßen Naturschutzes auch im Berg- und Naturwachtgesetz zu verankern, ist die Installierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung ein entscheidender Fortschritt. Die mit allen Rechten und Pflichten ausgestattete Geschäftsführerin wird vom Landesvorstand nicht nur für den Ablauf der internen Organisation im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht betraut, sondern leitet auch die Geschäftsstelle als Servicestelle für die Berg- und Naturwächterinnen und Berg- und Naturwächter und auch als Anlaufstelle für die Bevölkerung für alle naturschutzbezogenen Fragen. Dafür ist und wird Fachpersonal angestellt. Die Kooperation mit allen mit Natur- und Umweltschutz befassten Organisationen und Vereinen wird forciert. Das neue Berg- und Naturwachtgesetz ist sicherlich eine gute Basis zur Weiterentwicklung nach dem Motto: Wer aufhört, besser werden zu wollen, hat aufgehört, gut zu sein. (Oliver Cromwell)."

Helga Rachl, Geschäftsführerin der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Mit dem neuen Gesetz sind wir für die Anforderungen der heutigen Zeit bestens gerüstet. Neue Formen der Mitgliedschaft ermöglichen es nun, eine breitere Öffentlichkeit für unsere Arbeit anzusprechen. Es gibt so viele engagierte Jugendliche, die sich für Naturschutz interessieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen BuNW-Gesetz können Berg- und Naturwachtjugendgruppen gegründet werden. Ziel ist, Jugendliche für die Natur zu sensibilisieren und für Naturschutz zu begeistern. Wir haben schon viele Anfragen aus den Bezirken und freuen uns, dass das Interesse so groß ist."

Zahlen & Fakten


  • 2150 Berg- und Naturwächter/innen, davon ca. 210 Gewässeraufsichtsorgane
  • zirka 94.000 Einsatzstunden im Jahr 2023 geleistet
  • 129 Einsatzstellen
  • 14 Bezirksleitungen
  • Anteil der Frauen im Steigen: aktuell zirka 20 Prozent

Aufgaben: Aufklären – Pflegen – Überwachen

Die Stmk. Berg- und Naturwacht ist landesweit für die Überwachung der landesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und der Landschaft zuständig. Regelmäßige Begehungen des Einsatzgebietes beugen Naturschutzübertretungen vor und bieten dazu die Möglichkeit, im Anlassfall direkt den persönlichen Kontakt zum Mitbürger zur Aufklärung und Information zu nutzen.

  1. Aufklärung der Bevölkerung und Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft
  2. Schutz der Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen
  3. Die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften überwachen
  4. Unterstützung der Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege

Neben den gesetzlichen Aufgaben erbringt die Körperschaft in der ganzen Steiermark eine Vielzahl von seit vielen Jahren bewährten und anerkannten freiwilligen Leistungen, betreut Projekte und leistet freiwillig einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Schutz unserer Naturlandschaft, unterstützt die Artenvielfalt und setzt sich aktiv für die Umwelt ein.

Projekte und freiwillige Leistungen:


  • Saubere Steiermark (Großer steirischer Frühjahrsputz, Landschaftspflege, Mithilfe bei der Entfernung von Autowracks)
  • Unterstützende Biberberatung
  • Artenschutzprojekte wie Kiebitzschutzprojekt, Rettungsumsiedelungen von geschützten Waldameisen, Schlangenbereitschaft, Amphibienschutz
  • Bau- und Reinigung von Nisthilfen
  • Naturschutzhotline 0316 38 39 90

Faktbox

  • Die Steirische Berg- und Naturwacht ist eine der wesentlichen Säulen des steirischen Naturschutzes
  • Heute hat ihr der Landtag moderne Rahmenbedingungen gegeben – mit dem neuen Berg- und Naturwachtgesetz.

Faktbox

  • Die Steirische Berg- und Naturwacht ist eine der wesentlichen Säulen des steirischen Naturschutzes
  • Heute hat ihr der Landtag moderne Rahmenbedingungen gegeben – mit dem neuen Berg- und Naturwachtgesetz.
Aufklären – Pflegen – Überwachen! Das Aufgabengebiet der Steirischen Berg- und Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts ist breit gefächert: Die Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung des Naturschutzes und die Beratung der Gemeinden in Naturschutzbelangen gehören ebenso dazu wie der Schutz der Natur vor schädigenden Eingriffen und die damit verbundenen Kontrollen. Um die rund 2100 steirischen, ehrenamtlich tätigen Berg- und Naturwächterinnen und -wächter in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen, hat Umweltlandesrätin Ursula Lackner eine neues Berg- und Naturwachtgesetz erarbeiten lassen, das heute (23.04.2024) im Landtag Steiermark beschlossen wurde. Denn seit der Erlassung des bisher gültigen Gesetzes im Jahr 1977 haben sich die Anforderungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes massiv verändert. Nachdem sich die Berg- und Naturwacht in den letzten Monaten einem internen Organisationsentwicklungsprozess fit für die Zukunft gemacht hat, folgen nun die modernisierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Neue Formen der Mitgliedschaft: Unterstützende Mitglieder, Berg- und Naturwachtjugend und Ehrenmitglieder

Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit der Mitgliedschaft, ohne damit verbunden Aufsichtstätigkeiten ausüben zu müssen. Unterstützende Mitglieder können sich auf vielfältige Art einbringen: z.B. für Artenschutzprojekte (Amphibienschutz, Schlangenschutz, Ameisenhege usw.), für Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten oder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit. Das beginnt bei Schulprojekten, reicht über Ausstellungen bei Messen und Führungen bis hin zu administrativen Funktionen wie Kassa- oder Schriftführung.

Nachwuchs- und Jugendarbeit wird verstärkt

Um künftig vermehrt junge Mitglieder anzusprechen, können in Zukunft auch Berg- und Naturwacht- bzw. eigene Jugendgruppen gegründet werden. Zugleich werden die jeweiligen Einsatzstellen Kollegialorgane und können damit selbst Beschlüsse fassen, beispielsweise für regionale Arbeitsprogramme. Um die Aktivitäten und Aufgaben der Organisation stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, gibt es künftig jedes Jahr den „Tag der Bergwacht“ mit öffentlichen Veranstaltungen in allen Bezirken.

Strukturelle Modernisierung:

  • Die Funktionsperiode beträgt nun fünf statt bisher drei Jahre,
  • der Landesvorstand ist verkleinert und damit flexibler,
  • eine Geschäftsführung wurde installiert
  • uvm.

"Das neue Gesetz macht die Organisation auch auf rechtlicher Ebene fit für die neuen Herausforderungen unserer Zeit, gibt der Berg- und Naturwacht auch jenen Stellenwert, den sie verdient", Ursula Lackner

Ursula Lackner, Landesrätin für Umwelt und Naturschutz: „Das neue Gesetz macht die Organisation auch auf rechtlicher Ebene fit für die neuen Herausforderungen unserer Zeit, gibt der Berg- und Naturwacht auch jenen Stellenwert, den sie verdient. Die zurzeit rund 2100 ehrenamtlichen Mitglieder sind eine wichtige Unterstützung bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes in unserem Bundesland.“

Fritz Stockreiter, Landesleiter der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Neben den vielen Anpassungen an die Erfordernisse, die dringend notwendig geworden sind, um die Umsetzung eines zeitgemäßen Naturschutzes auch im Berg- und Naturwachtgesetz zu verankern, ist die Installierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung ein entscheidender Fortschritt. Die mit allen Rechten und Pflichten ausgestattete Geschäftsführerin wird vom Landesvorstand nicht nur für den Ablauf der internen Organisation im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht betraut, sondern leitet auch die Geschäftsstelle als Servicestelle für die Berg- und Naturwächterinnen und Berg- und Naturwächter und auch als Anlaufstelle für die Bevölkerung für alle naturschutzbezogenen Fragen. Dafür ist und wird Fachpersonal angestellt. Die Kooperation mit allen mit Natur- und Umweltschutz befassten Organisationen und Vereinen wird forciert. Das neue Berg- und Naturwachtgesetz ist sicherlich eine gute Basis zur Weiterentwicklung nach dem Motto: Wer aufhört, besser werden zu wollen, hat aufgehört, gut zu sein. (Oliver Cromwell)."

Helga Rachl, Geschäftsführerin der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Mit dem neuen Gesetz sind wir für die Anforderungen der heutigen Zeit bestens gerüstet. Neue Formen der Mitgliedschaft ermöglichen es nun, eine breitere Öffentlichkeit für unsere Arbeit anzusprechen. Es gibt so viele engagierte Jugendliche, die sich für Naturschutz interessieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen BuNW-Gesetz können Berg- und Naturwachtjugendgruppen gegründet werden. Ziel ist, Jugendliche für die Natur zu sensibilisieren und für Naturschutz zu begeistern. Wir haben schon viele Anfragen aus den Bezirken und freuen uns, dass das Interesse so groß ist."

Zahlen & Fakten


  • 2150 Berg- und Naturwächter/innen, davon ca. 210 Gewässeraufsichtsorgane
  • zirka 94.000 Einsatzstunden im Jahr 2023 geleistet
  • 129 Einsatzstellen
  • 14 Bezirksleitungen
  • Anteil der Frauen im Steigen: aktuell zirka 20 Prozent

Aufgaben: Aufklären – Pflegen – Überwachen

Die Stmk. Berg- und Naturwacht ist landesweit für die Überwachung der landesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und der Landschaft zuständig. Regelmäßige Begehungen des Einsatzgebietes beugen Naturschutzübertretungen vor und bieten dazu die Möglichkeit, im Anlassfall direkt den persönlichen Kontakt zum Mitbürger zur Aufklärung und Information zu nutzen.

  1. Aufklärung der Bevölkerung und Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft
  2. Schutz der Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen
  3. Die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften überwachen
  4. Unterstützung der Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege

Neben den gesetzlichen Aufgaben erbringt die Körperschaft in der ganzen Steiermark eine Vielzahl von seit vielen Jahren bewährten und anerkannten freiwilligen Leistungen, betreut Projekte und leistet freiwillig einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Schutz unserer Naturlandschaft, unterstützt die Artenvielfalt und setzt sich aktiv für die Umwelt ein.

Projekte und freiwillige Leistungen:


  • Saubere Steiermark (Großer steirischer Frühjahrsputz, Landschaftspflege, Mithilfe bei der Entfernung von Autowracks)
  • Unterstützende Biberberatung
  • Artenschutzprojekte wie Kiebitzschutzprojekt, Rettungsumsiedelungen von geschützten Waldameisen, Schlangenbereitschaft, Amphibienschutz
  • Bau- und Reinigung von Nisthilfen
  • Naturschutzhotline 0316 38 39 90

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at