Neuer Call für Ortskernförderung

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© © Land Steiermark/Peter Drechsler
Die Belebung und Attraktivierung von Orts- und Stadtkernen ist eine der zentralen Prioritäten der Steiermärkischen Landesregierung. Daher wurden in den letzten Monaten und Jahren bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der Zentren in unseren Gemeinden und Regionen umgesetzt. Starke und belebte Zentren sind ein Garant für Lebensqualität, beugen Zersiedelung vor und stärken den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Essentiell dafür ist eine sinnvolle und umfassende Nutzung von bestehenden Gebäuden im Ortskern, etwa durch Dienstleister, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach. Gleichzeitig setzt das Land Steiermark einen besonderen Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen, um bestehende Gebäude einer sinnvollen Weiter- und Nachnutzung zuzuführen, was nicht zuletzt ein Gewinn für die heimische Baukultur und das Ortsbild ist. Dieser Zugang ist darüber hinaus besonders ressourcen- und vor allem bodenschonend.

Es ist bereits der zweite Fördercall aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE) in diesem Jahr. Der erste Fördercall mit rund 1,3 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft, womit 13 Projekte in 12 Gemeinden zur Umsetzung gelangen können. Damit werden voraussichtlich Gesamtinvestitionen in der Höhe von knapp 7 Millionen Euro im ländlichen Raum ausgelöst. Die Nachfrage war aber noch größer, weshalb das Land Steiermark mit 4. November 2024 einen weiteren Call zur Ortskernförderung im ländlichen Raum mit einem Budgetvolumen von 1,1 Millionen Euro startet.

Gefördert wird bei dem neuen Fördercall die Sanierung und Revitalisierung von bestehenden Gebäuden in Ortskernen. Wesentliches Ziel dabei ist, durch die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Flächen einen Beitrag zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik", also von Gebäudeteilen, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind, zu leisten. Die Förderprojekte sollen in Kombination mit Wohnraumschaffung und -sanierung in den Obergeschoßen, idealerweise koppelbar mit Förderungen der Wohnhaussanierung, gesamtheitlich zur Ortskernbelebung beitragen. So können etwa unter einem Dach Wohnraum und Elemente der Daseinsvorsorge, etwa ein Bürgerbüro oder ein Bauernladen, entstehen.

Durch die Nutzung von Fördersynergien der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung entstehen attraktive Anreize zur Belebung der Zentren.

Beispiel:

Im Ortszentrum einer Gemeinde befindet sich ein leerstehendes Gebäude im privaten Eigentum. Die Gemeinde möchte das Gebäude kaufen und darin eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoß sowie in den darüber liegenden beiden Stockwerken vier Wohnungen errichten. Für den Ankauf des Gebäudes um einen angemessenen Ankaufspreis von 300.000 Euro nutzt die Gemeinde die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen" und erhält dafür (aus Mitteln der Wohnbauförderung) ein günstiges Landesdarlehen in der Höhe von 210.000 Euro. Die Sanierung der Erdgeschoßflächen, wo die Praxis oder der Bauernladen entstehen soll, kostet 120.000 Euro, wofür die Gemeinde den Fördercall zur Ortskernförderung im Rahmen „Ländlichen Entwicklung" nutzt und eine (nicht rückzahlbare) Förderung in der Höhe 78.000 Euro erhält. Für die vier Wohnungen, deren Sanierung 400.000 Euro kostet und über ein Bankdarlehen finanziert wird, sucht die Gemeinde im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 Prozent an und bekommt rund 260.000 Euro an Förderung zugesichert. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem dazu, die Wohnungen zu günstigen Preisen (max. 2/3 des steirischen Richtwerts) zu vermieten. Da für die Sanierung ökologische Baustoffe verwendet wurden bekommt die Gemeinde zudem eine Förderung von rund 22.000 Euro.

Insgesamt fallen für die Gemeinde reine Investitionskosten für den Ankauf und die Sanierung des Gebäudes von 820.000 Euro an, für welche sie rund 570.000 Euro an Förderungen aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung erhält.

Statements:

"Die Stärkung unserer Ortskerne ist eine Investition in das soziale Gefüge unserer Gemeinden", Hannes Schwarz

Klubobmann Hannes Schwarz: „Die Stärkung unserer Ortskerne ist nicht nur eine Investition in die Infrastruktur, sondern auch in das soziale Gefüge unserer Gemeinden. Durch die Revitalisierung leerstehender Gebäude schaffen wir neuen, leistbaren Wohnraum und sorgen gleichzeitig für lebendige Zentrum, die als Treffpunkte der Gemeinschaft fungieren. Damit tragen wir wesentlich zur sozialen Gerechtigkeit und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei.″

Details zum Fördercall


Was wird gefördert?
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Ortskernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner/innen)

Was ist das Ziel?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Ortskernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen, die einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage leisten, indem sowohl Erdgeschoßflächen zur Verwendung als Geschäftsräumlichkeiten als auch darüberliegender Wohnbau gefördert und damit einer Nutzung zugeführt werden können.

Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie von natürlichen Personen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften in Anspruch genommen werden.

Wann startet der Fördercall?
Die Einreichfrist startet am 4. November 2024 und geht bis zum 31. Jänner 2025.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit max. 150.000 Euro (netto) begrenzt.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Der Fördercall ab 4. November 2024 ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrar Markt Austria (AMA).

Faktbox

  • Das Land Steiermark startet eine Investitionsförderung zur Orts- und Stadtkernstärkung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung.
  • Der Fördercall mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro startet ab 4. November 2024.
Die Belebung und Attraktivierung von Orts- und Stadtkernen ist eine der zentralen Prioritäten der Steiermärkischen Landesregierung. Daher wurden in den letzten Monaten und Jahren bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der Zentren in unseren Gemeinden und Regionen umgesetzt. Starke und belebte Zentren sind ein Garant für Lebensqualität, beugen Zersiedelung vor und stärken den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Essentiell dafür ist eine sinnvolle und umfassende Nutzung von bestehenden Gebäuden im Ortskern, etwa durch Dienstleister, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach. Gleichzeitig setzt das Land Steiermark einen besonderen Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen, um bestehende Gebäude einer sinnvollen Weiter- und Nachnutzung zuzuführen, was nicht zuletzt ein Gewinn für die heimische Baukultur und das Ortsbild ist. Dieser Zugang ist darüber hinaus besonders ressourcen- und vor allem bodenschonend.

Es ist bereits der zweite Fördercall aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE) in diesem Jahr. Der erste Fördercall mit rund 1,3 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft, womit 13 Projekte in 12 Gemeinden zur Umsetzung gelangen können. Damit werden voraussichtlich Gesamtinvestitionen in der Höhe von knapp 7 Millionen Euro im ländlichen Raum ausgelöst. Die Nachfrage war aber noch größer, weshalb das Land Steiermark mit 4. November 2024 einen weiteren Call zur Ortskernförderung im ländlichen Raum mit einem Budgetvolumen von 1,1 Millionen Euro startet.

Gefördert wird bei dem neuen Fördercall die Sanierung und Revitalisierung von bestehenden Gebäuden in Ortskernen. Wesentliches Ziel dabei ist, durch die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Flächen einen Beitrag zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik", also von Gebäudeteilen, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind, zu leisten. Die Förderprojekte sollen in Kombination mit Wohnraumschaffung und -sanierung in den Obergeschoßen, idealerweise koppelbar mit Förderungen der Wohnhaussanierung, gesamtheitlich zur Ortskernbelebung beitragen. So können etwa unter einem Dach Wohnraum und Elemente der Daseinsvorsorge, etwa ein Bürgerbüro oder ein Bauernladen, entstehen.

Durch die Nutzung von Fördersynergien der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung entstehen attraktive Anreize zur Belebung der Zentren.

Beispiel:

Im Ortszentrum einer Gemeinde befindet sich ein leerstehendes Gebäude im privaten Eigentum. Die Gemeinde möchte das Gebäude kaufen und darin eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoß sowie in den darüber liegenden beiden Stockwerken vier Wohnungen errichten. Für den Ankauf des Gebäudes um einen angemessenen Ankaufspreis von 300.000 Euro nutzt die Gemeinde die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen" und erhält dafür (aus Mitteln der Wohnbauförderung) ein günstiges Landesdarlehen in der Höhe von 210.000 Euro. Die Sanierung der Erdgeschoßflächen, wo die Praxis oder der Bauernladen entstehen soll, kostet 120.000 Euro, wofür die Gemeinde den Fördercall zur Ortskernförderung im Rahmen „Ländlichen Entwicklung" nutzt und eine (nicht rückzahlbare) Förderung in der Höhe 78.000 Euro erhält. Für die vier Wohnungen, deren Sanierung 400.000 Euro kostet und über ein Bankdarlehen finanziert wird, sucht die Gemeinde im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 Prozent an und bekommt rund 260.000 Euro an Förderung zugesichert. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem dazu, die Wohnungen zu günstigen Preisen (max. 2/3 des steirischen Richtwerts) zu vermieten. Da für die Sanierung ökologische Baustoffe verwendet wurden bekommt die Gemeinde zudem eine Förderung von rund 22.000 Euro.

Insgesamt fallen für die Gemeinde reine Investitionskosten für den Ankauf und die Sanierung des Gebäudes von 820.000 Euro an, für welche sie rund 570.000 Euro an Förderungen aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung erhält.

Statements:

"Die Stärkung unserer Ortskerne ist eine Investition in das soziale Gefüge unserer Gemeinden", Hannes Schwarz

Klubobmann Hannes Schwarz: „Die Stärkung unserer Ortskerne ist nicht nur eine Investition in die Infrastruktur, sondern auch in das soziale Gefüge unserer Gemeinden. Durch die Revitalisierung leerstehender Gebäude schaffen wir neuen, leistbaren Wohnraum und sorgen gleichzeitig für lebendige Zentrum, die als Treffpunkte der Gemeinschaft fungieren. Damit tragen wir wesentlich zur sozialen Gerechtigkeit und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei.″

Details zum Fördercall


Was wird gefördert?
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Ortskernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner/innen)

Was ist das Ziel?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Ortskernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen, die einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage leisten, indem sowohl Erdgeschoßflächen zur Verwendung als Geschäftsräumlichkeiten als auch darüberliegender Wohnbau gefördert und damit einer Nutzung zugeführt werden können.

Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie von natürlichen Personen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften in Anspruch genommen werden.

Wann startet der Fördercall?
Die Einreichfrist startet am 4. November 2024 und geht bis zum 31. Jänner 2025.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit max. 150.000 Euro (netto) begrenzt.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Der Fördercall ab 4. November 2024 ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrar Markt Austria (AMA).

Faktbox

  • Das Land Steiermark startet eine Investitionsförderung zur Orts- und Stadtkernstärkung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung.
  • Der Fördercall mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro startet ab 4. November 2024.
Die Belebung und Attraktivierung von Orts- und Stadtkernen ist eine der zentralen Prioritäten der Steiermärkischen Landesregierung. Daher wurden in den letzten Monaten und Jahren bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der Zentren in unseren Gemeinden und Regionen umgesetzt. Starke und belebte Zentren sind ein Garant für Lebensqualität, beugen Zersiedelung vor und stärken den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Essentiell dafür ist eine sinnvolle und umfassende Nutzung von bestehenden Gebäuden im Ortskern, etwa durch Dienstleister, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach. Gleichzeitig setzt das Land Steiermark einen besonderen Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen, um bestehende Gebäude einer sinnvollen Weiter- und Nachnutzung zuzuführen, was nicht zuletzt ein Gewinn für die heimische Baukultur und das Ortsbild ist. Dieser Zugang ist darüber hinaus besonders ressourcen- und vor allem bodenschonend.

Es ist bereits der zweite Fördercall aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE) in diesem Jahr. Der erste Fördercall mit rund 1,3 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft, womit 13 Projekte in 12 Gemeinden zur Umsetzung gelangen können. Damit werden voraussichtlich Gesamtinvestitionen in der Höhe von knapp 7 Millionen Euro im ländlichen Raum ausgelöst. Die Nachfrage war aber noch größer, weshalb das Land Steiermark mit 4. November 2024 einen weiteren Call zur Ortskernförderung im ländlichen Raum mit einem Budgetvolumen von 1,1 Millionen Euro startet.

Gefördert wird bei dem neuen Fördercall die Sanierung und Revitalisierung von bestehenden Gebäuden in Ortskernen. Wesentliches Ziel dabei ist, durch die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Flächen einen Beitrag zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik", also von Gebäudeteilen, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind, zu leisten. Die Förderprojekte sollen in Kombination mit Wohnraumschaffung und -sanierung in den Obergeschoßen, idealerweise koppelbar mit Förderungen der Wohnhaussanierung, gesamtheitlich zur Ortskernbelebung beitragen. So können etwa unter einem Dach Wohnraum und Elemente der Daseinsvorsorge, etwa ein Bürgerbüro oder ein Bauernladen, entstehen.

Durch die Nutzung von Fördersynergien der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung entstehen attraktive Anreize zur Belebung der Zentren.

Beispiel:

Im Ortszentrum einer Gemeinde befindet sich ein leerstehendes Gebäude im privaten Eigentum. Die Gemeinde möchte das Gebäude kaufen und darin eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoß sowie in den darüber liegenden beiden Stockwerken vier Wohnungen errichten. Für den Ankauf des Gebäudes um einen angemessenen Ankaufspreis von 300.000 Euro nutzt die Gemeinde die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen" und erhält dafür (aus Mitteln der Wohnbauförderung) ein günstiges Landesdarlehen in der Höhe von 210.000 Euro. Die Sanierung der Erdgeschoßflächen, wo die Praxis oder der Bauernladen entstehen soll, kostet 120.000 Euro, wofür die Gemeinde den Fördercall zur Ortskernförderung im Rahmen „Ländlichen Entwicklung" nutzt und eine (nicht rückzahlbare) Förderung in der Höhe 78.000 Euro erhält. Für die vier Wohnungen, deren Sanierung 400.000 Euro kostet und über ein Bankdarlehen finanziert wird, sucht die Gemeinde im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 Prozent an und bekommt rund 260.000 Euro an Förderung zugesichert. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem dazu, die Wohnungen zu günstigen Preisen (max. 2/3 des steirischen Richtwerts) zu vermieten. Da für die Sanierung ökologische Baustoffe verwendet wurden bekommt die Gemeinde zudem eine Förderung von rund 22.000 Euro.

Insgesamt fallen für die Gemeinde reine Investitionskosten für den Ankauf und die Sanierung des Gebäudes von 820.000 Euro an, für welche sie rund 570.000 Euro an Förderungen aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung erhält.

Statements:

"Die Stärkung unserer Ortskerne ist eine Investition in das soziale Gefüge unserer Gemeinden", Hannes Schwarz

Klubobmann Hannes Schwarz: „Die Stärkung unserer Ortskerne ist nicht nur eine Investition in die Infrastruktur, sondern auch in das soziale Gefüge unserer Gemeinden. Durch die Revitalisierung leerstehender Gebäude schaffen wir neuen, leistbaren Wohnraum und sorgen gleichzeitig für lebendige Zentrum, die als Treffpunkte der Gemeinschaft fungieren. Damit tragen wir wesentlich zur sozialen Gerechtigkeit und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei.″

Details zum Fördercall


Was wird gefördert?
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Ortskernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner/innen)

Was ist das Ziel?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Ortskernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen, die einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage leisten, indem sowohl Erdgeschoßflächen zur Verwendung als Geschäftsräumlichkeiten als auch darüberliegender Wohnbau gefördert und damit einer Nutzung zugeführt werden können.

Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie von natürlichen Personen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften in Anspruch genommen werden.

Wann startet der Fördercall?
Die Einreichfrist startet am 4. November 2024 und geht bis zum 31. Jänner 2025.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit max. 150.000 Euro (netto) begrenzt.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Der Fördercall ab 4. November 2024 ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrar Markt Austria (AMA).
Die Belebung und Attraktivierung von Orts- und Stadtkernen ist eine der zentralen Prioritäten der Steiermärkischen Landesregierung. Daher wurden in den letzten Monaten und Jahren bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der Zentren in unseren Gemeinden und Regionen umgesetzt. Starke und belebte Zentren sind ein Garant für Lebensqualität, beugen Zersiedelung vor und stärken den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Essentiell dafür ist eine sinnvolle und umfassende Nutzung von bestehenden Gebäuden im Ortskern, etwa durch Dienstleister, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach. Gleichzeitig setzt das Land Steiermark einen besonderen Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen, um bestehende Gebäude einer sinnvollen Weiter- und Nachnutzung zuzuführen, was nicht zuletzt ein Gewinn für die heimische Baukultur und das Ortsbild ist. Dieser Zugang ist darüber hinaus besonders ressourcen- und vor allem bodenschonend.

Es ist bereits der zweite Fördercall aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE) in diesem Jahr. Der erste Fördercall mit rund 1,3 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft, womit 13 Projekte in 12 Gemeinden zur Umsetzung gelangen können. Damit werden voraussichtlich Gesamtinvestitionen in der Höhe von knapp 7 Millionen Euro im ländlichen Raum ausgelöst. Die Nachfrage war aber noch größer, weshalb das Land Steiermark mit 4. November 2024 einen weiteren Call zur Ortskernförderung im ländlichen Raum mit einem Budgetvolumen von 1,1 Millionen Euro startet.

Gefördert wird bei dem neuen Fördercall die Sanierung und Revitalisierung von bestehenden Gebäuden in Ortskernen. Wesentliches Ziel dabei ist, durch die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Flächen einen Beitrag zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik", also von Gebäudeteilen, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind, zu leisten. Die Förderprojekte sollen in Kombination mit Wohnraumschaffung und -sanierung in den Obergeschoßen, idealerweise koppelbar mit Förderungen der Wohnhaussanierung, gesamtheitlich zur Ortskernbelebung beitragen. So können etwa unter einem Dach Wohnraum und Elemente der Daseinsvorsorge, etwa ein Bürgerbüro oder ein Bauernladen, entstehen.

Durch die Nutzung von Fördersynergien der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung entstehen attraktive Anreize zur Belebung der Zentren.

Beispiel:

Im Ortszentrum einer Gemeinde befindet sich ein leerstehendes Gebäude im privaten Eigentum. Die Gemeinde möchte das Gebäude kaufen und darin eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoß sowie in den darüber liegenden beiden Stockwerken vier Wohnungen errichten. Für den Ankauf des Gebäudes um einen angemessenen Ankaufspreis von 300.000 Euro nutzt die Gemeinde die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen" und erhält dafür (aus Mitteln der Wohnbauförderung) ein günstiges Landesdarlehen in der Höhe von 210.000 Euro. Die Sanierung der Erdgeschoßflächen, wo die Praxis oder der Bauernladen entstehen soll, kostet 120.000 Euro, wofür die Gemeinde den Fördercall zur Ortskernförderung im Rahmen „Ländlichen Entwicklung" nutzt und eine (nicht rückzahlbare) Förderung in der Höhe 78.000 Euro erhält. Für die vier Wohnungen, deren Sanierung 400.000 Euro kostet und über ein Bankdarlehen finanziert wird, sucht die Gemeinde im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 Prozent an und bekommt rund 260.000 Euro an Förderung zugesichert. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem dazu, die Wohnungen zu günstigen Preisen (max. 2/3 des steirischen Richtwerts) zu vermieten. Da für die Sanierung ökologische Baustoffe verwendet wurden bekommt die Gemeinde zudem eine Förderung von rund 22.000 Euro.

Insgesamt fallen für die Gemeinde reine Investitionskosten für den Ankauf und die Sanierung des Gebäudes von 820.000 Euro an, für welche sie rund 570.000 Euro an Förderungen aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung erhält.

Statements:

"Die Stärkung unserer Ortskerne ist eine Investition in das soziale Gefüge unserer Gemeinden", Hannes Schwarz

Klubobmann Hannes Schwarz: „Die Stärkung unserer Ortskerne ist nicht nur eine Investition in die Infrastruktur, sondern auch in das soziale Gefüge unserer Gemeinden. Durch die Revitalisierung leerstehender Gebäude schaffen wir neuen, leistbaren Wohnraum und sorgen gleichzeitig für lebendige Zentrum, die als Treffpunkte der Gemeinschaft fungieren. Damit tragen wir wesentlich zur sozialen Gerechtigkeit und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei.″

Details zum Fördercall


Was wird gefördert?
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Ortskernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner/innen)

Was ist das Ziel?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Ortskernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen, die einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage leisten, indem sowohl Erdgeschoßflächen zur Verwendung als Geschäftsräumlichkeiten als auch darüberliegender Wohnbau gefördert und damit einer Nutzung zugeführt werden können.

Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie von natürlichen Personen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften in Anspruch genommen werden.

Wann startet der Fördercall?
Die Einreichfrist startet am 4. November 2024 und geht bis zum 31. Jänner 2025.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit max. 150.000 Euro (netto) begrenzt.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Der Fördercall ab 4. November 2024 ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

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Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at