Neue Schulassistenz startet ab Schuljahr 2023/2024

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Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung beziehungsweise anderen besonderen Bedürfnissen den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen. Im Rahmen der Inklusion im Bildungswesen wird die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 auf neue Beine gestellt und vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Soziallandesrätin Doris Kampus präsentierte heute Freitag im Medienzentrum Steiermark die Eckpunkte des neuen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird. Wichtig ist zudem, dass bestehende Bescheide zur Schulassistenz gültig bleiben werden.

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Wir setzen mit der Schulassistenz neu einen weiteren inklusionspolitischen Meilenstein in der Steiermark. Die neue Schulassistenz wird dadurch zur Gänze Teil des Bildungswesens, vereinheitlicht und einfacher zugänglich. Unser Bildungswesen wird dadurch noch inklusiver. Wir greifen damit auch Anregungen von Behindertenanwalt, Volksanwaltschaft und Selbstvertretern auf. Da es sich um eine sensible Materie handelt, ist es mir besonders wichtig, dass alle Bescheide bestehen bleiben und sich niemand Sorgen machen muss.“

Die Eckpunkte der Schulassistenz neu:
„Uns ist die Bedeutung der Schulassistenz bewusst, deshalb starten wir eine Offensive, von der Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleiterinnen und Schulleiter profitieren werden. Der Grundgedanke ist, die Schulassistenz zur Gänze zum Teil des Systems Schule zu machen, sodass die Schule diese Ressource selbst steuern kann; der Zugang soll im Sinne eines One stop-shop-Prinzips vereinfacht werden. Die Reform ,Schulassistenz Neu‘ soll bis zum Herbst/Schulbeginn 2023 umgesetzt werden. Die Schulassistenz neu soll auch für Kinder mit medizinischen Bedürfnissen (z.B. Diabetes) ausgerichtet sein“, so Kampus.

Die politische Zuständigkeit sowie das Budget wird daher vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Diese Regelung gilt ab Beginn des Schuljahres 2023/2024. Wichtig ist, dass bestehende Bescheide ihre Gültigkeit behalten.

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort & Vereinfachung der Antragstellung: Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten(in) wird ihren Ausgangspunkt bei der Schulbehörde 1. Instanz finden, dh. die Antragstellung erfolgt von den Schuldirektorinnen und Schuldirektoren in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten; so ist sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden wird. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz: Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden. Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich nach Art und Ausmaß am Betreuungsbedarf. Art und das Ausmaß des Betreuungsbedarfs können von der Schulleitung in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten definiert werden. Eine Schulassistenz wird jedenfalls für den Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen), der Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Berufsschulen subsidiär (sofern die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nicht greifen) gewährt; für Bundesschulen besteht hingegen keine landesgesetzliche Regelungskompetenz.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistentinnen und -assistenten: Im Zuge der Antragstellung ist die jeweils notwendige Qualifikation der Schulassistenz zu berücksichtigen. Die Qualifikation der Schulassistenz soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestellt sein (z.B. Ausbildung entweder in medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereiche). Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant. Mit dieser Reform steigern wir die qualitative Betreuung der Kinder, beseitigen Doppelgleisigkeiten und können die Schulassistentinnen und Schulassistenten je nach Qualifikation und effizient einsetzen.

Faktbox

  • Die Steiermark macht das Bildungssystem noch inklusiver.

Faktbox

  • Die Steiermark macht das Bildungssystem noch inklusiver.
Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung beziehungsweise anderen besonderen Bedürfnissen den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen. Im Rahmen der Inklusion im Bildungswesen wird die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 auf neue Beine gestellt und vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Soziallandesrätin Doris Kampus präsentierte heute Freitag im Medienzentrum Steiermark die Eckpunkte des neuen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird. Wichtig ist zudem, dass bestehende Bescheide zur Schulassistenz gültig bleiben werden.

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Wir setzen mit der Schulassistenz neu einen weiteren inklusionspolitischen Meilenstein in der Steiermark. Die neue Schulassistenz wird dadurch zur Gänze Teil des Bildungswesens, vereinheitlicht und einfacher zugänglich. Unser Bildungswesen wird dadurch noch inklusiver. Wir greifen damit auch Anregungen von Behindertenanwalt, Volksanwaltschaft und Selbstvertretern auf. Da es sich um eine sensible Materie handelt, ist es mir besonders wichtig, dass alle Bescheide bestehen bleiben und sich niemand Sorgen machen muss.“

Die Eckpunkte der Schulassistenz neu:
„Uns ist die Bedeutung der Schulassistenz bewusst, deshalb starten wir eine Offensive, von der Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleiterinnen und Schulleiter profitieren werden. Der Grundgedanke ist, die Schulassistenz zur Gänze zum Teil des Systems Schule zu machen, sodass die Schule diese Ressource selbst steuern kann; der Zugang soll im Sinne eines One stop-shop-Prinzips vereinfacht werden. Die Reform ,Schulassistenz Neu‘ soll bis zum Herbst/Schulbeginn 2023 umgesetzt werden. Die Schulassistenz neu soll auch für Kinder mit medizinischen Bedürfnissen (z.B. Diabetes) ausgerichtet sein“, so Kampus.

Die politische Zuständigkeit sowie das Budget wird daher vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Diese Regelung gilt ab Beginn des Schuljahres 2023/2024. Wichtig ist, dass bestehende Bescheide ihre Gültigkeit behalten.

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort & Vereinfachung der Antragstellung: Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten(in) wird ihren Ausgangspunkt bei der Schulbehörde 1. Instanz finden, dh. die Antragstellung erfolgt von den Schuldirektorinnen und Schuldirektoren in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten; so ist sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden wird. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz: Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden. Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich nach Art und Ausmaß am Betreuungsbedarf. Art und das Ausmaß des Betreuungsbedarfs können von der Schulleitung in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten definiert werden. Eine Schulassistenz wird jedenfalls für den Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen), der Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Berufsschulen subsidiär (sofern die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nicht greifen) gewährt; für Bundesschulen besteht hingegen keine landesgesetzliche Regelungskompetenz.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistentinnen und -assistenten: Im Zuge der Antragstellung ist die jeweils notwendige Qualifikation der Schulassistenz zu berücksichtigen. Die Qualifikation der Schulassistenz soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestellt sein (z.B. Ausbildung entweder in medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereiche). Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant. Mit dieser Reform steigern wir die qualitative Betreuung der Kinder, beseitigen Doppelgleisigkeiten und können die Schulassistentinnen und Schulassistenten je nach Qualifikation und effizient einsetzen.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

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Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at