Jedes neue Gebäude in der Steiermark wird zum Sonnenkraftwerk

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© Land Steiermark/Purgstaller
„Wenn es um den Klimaschutz geht, haben wir keine Zeit mehr zu verlieren. Wir müssen alle Möglichkeiten nützen, um ihn einzubremsen“, betont Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Daher verankert die Novelle des steirischen Baugesetzes den Klimaschutz noch stärker in den Bestimmungen, die nach dem Beschluss im Landtag in Kraft treten. Die zwei zentralen Punkte der Novelle, mit der auch die neue Gebäuderichtlinie der EU (EPBD-Richtlinie) umgesetzt wird, forcieren einerseits den Ausbau der Energiegewinnung aus Sonnenkraft und erleichtern andererseits den Steirerinnen und Steirern die Nutzung von E-Fahrzeugen. Zum einen sieht die Novelle vor, dass auf so gut wie jedem Gebäude, das neu errichtet wird (oder auf einer dazugehörigen baulichen Anlage des Grundstückes) eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Zum anderen müssen die zu Gebäuden gehörenden Parkplätze für die Ausstattung mit E-Ladestationen ausgerüstet werden. Das Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen hängt von der jeweiligen Größe des Bauprojektes ab.

„Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, um den Umstieg auf grüne Energiequellen zu schaffen! Es ist höchste Zeit, weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen zu setzen, um nachhaltige Veränderung im Kampf gegen den Klimawandel anzustoßen“, so Umweltlandesrätin Ursula Lackner. „Wir haben die gesetzlichen Grundlagen, wir haben die technischen Möglichkeiten, wir haben das Know-how – was wir nicht haben, ist Zeit. Beim Klimaschutz zählt jeder einzelne Tag.“

Vorläufig nicht im neuen Baugesetz geregelt wird das Ölkesseltauschverbot. Denn Anfang Juni legte Bundesministrerin Eleonore Gewessler endlich einen ersten Entwurf ihres Erneuerbaren Wärme Gesetz (EWG) vor, mit dem der Tausch von Ölkesseln im Bestandsbau ab 2022 österreichweit verboten werden soll. Erst wenn diese Bestimmungen und die dazugehörigen Förderungen fixiert sind, kann auch das steirische Baugesetz daran angepasst werden. „Für uns ist klar: Wir stehen zum Ausstieg aus Öl, aber dafür braucht es Planungssicherheit und Unterstützung für die Steirerinnen und Steirer“, betont Lackner.

Baugesetznovelle - Die wichtigsten Punkte im Detail:

  • Verpflichtung bei Nichtwohngebäuden bzw. Wohngebäuden, jeweils in Abhängigkeit der (konditionierten) Brutto-Grundfläche, erneuerbare Energieträger (Solar- oder Photovoltaikanlagen) auf den Gebäudeoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz zu errichten (§ 80b Abs. 2)

Was wird Pflicht:

  • Wohngebäude: Ab 100 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 3 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 1 m² zu errichten.

  • Nichtwohnbauten: Ab 250 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 6 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 2 m² anzubringen.

Damit wird eine Maßnahme der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 sowie des Regierungsprogrammes „Agenda weiß-grün 2021 plus“ umgesetzt. Ziel ist es, für den notwendigen PV-Ausbau so weit wie möglich Dachflächen zu nutzen, um die Notwendigkeit von Freiflächenanlagen möglichst zu reduzieren.

  • Bei der Regelung hinsichtlich der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (§ 92a) wurden neben den Vorgaben der EPBD-Richtlinie auch die Maßnahmen Nr. 2.1 und 2.2 der Landesstrategie Elektromobilität 2030 berücksichtigt.

Die Maßnahmen betreffen:

  • Wohnhäuser mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen (bei Neubau, größerer Renovierung oder Nutzungsänderung). Es besteht in solchen Fällen die Verpflichtung, jeden Abstellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur zur späteren Ausstattung mit Ladepunkten für E-Fahrzeuge herzustellen (jeder Ladepunkt muss eine Ladeleistung von mind. 11 kW erreichen).

  • Nicht-Wohngebäude (Neubau oder größere Renovierung) sowie sonstige Abstellanlagen (Neuerrichtung und Erweiterung) für mehr als 10 Abstellplätze. Es muss mind. 1 Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mind. 22 kW je angefangene 25 KFZ-Abstellplätze sowie die Leitungsinfrastruktur zur nachträglichen Ausstattung mit Ladepunkten für E-Fahrzeuge für zumindest einen Abstellplatz je angefangene 5 Abstellplätze hergestellt werden.

Faktbox

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„Wenn es um den Klimaschutz geht, haben wir keine Zeit mehr zu verlieren. Wir müssen alle Möglichkeiten nützen, um ihn einzubremsen“, betont Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Daher verankert die Novelle des steirischen Baugesetzes den Klimaschutz noch stärker in den Bestimmungen, die nach dem Beschluss im Landtag in Kraft treten. Die zwei zentralen Punkte der Novelle, mit der auch die neue Gebäuderichtlinie der EU (EPBD-Richtlinie) umgesetzt wird, forcieren einerseits den Ausbau der Energiegewinnung aus Sonnenkraft und erleichtern andererseits den Steirerinnen und Steirern die Nutzung von E-Fahrzeugen. Zum einen sieht die Novelle vor, dass auf so gut wie jedem Gebäude, das neu errichtet wird (oder auf einer dazugehörigen baulichen Anlage des Grundstückes) eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Zum anderen müssen die zu Gebäuden gehörenden Parkplätze für die Ausstattung mit E-Ladestationen ausgerüstet werden. Das Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen hängt von der jeweiligen Größe des Bauprojektes ab.

„Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, um den Umstieg auf grüne Energiequellen zu schaffen! Es ist höchste Zeit, weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen zu setzen, um nachhaltige Veränderung im Kampf gegen den Klimawandel anzustoßen“, so Umweltlandesrätin Ursula Lackner. „Wir haben die gesetzlichen Grundlagen, wir haben die technischen Möglichkeiten, wir haben das Know-how – was wir nicht haben, ist Zeit. Beim Klimaschutz zählt jeder einzelne Tag.“

Vorläufig nicht im neuen Baugesetz geregelt wird das Ölkesseltauschverbot. Denn Anfang Juni legte Bundesministrerin Eleonore Gewessler endlich einen ersten Entwurf ihres Erneuerbaren Wärme Gesetz (EWG) vor, mit dem der Tausch von Ölkesseln im Bestandsbau ab 2022 österreichweit verboten werden soll. Erst wenn diese Bestimmungen und die dazugehörigen Förderungen fixiert sind, kann auch das steirische Baugesetz daran angepasst werden. „Für uns ist klar: Wir stehen zum Ausstieg aus Öl, aber dafür braucht es Planungssicherheit und Unterstützung für die Steirerinnen und Steirer“, betont Lackner.

Baugesetznovelle - Die wichtigsten Punkte im Detail:

  • Verpflichtung bei Nichtwohngebäuden bzw. Wohngebäuden, jeweils in Abhängigkeit der (konditionierten) Brutto-Grundfläche, erneuerbare Energieträger (Solar- oder Photovoltaikanlagen) auf den Gebäudeoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz zu errichten (§ 80b Abs. 2)

Was wird Pflicht:

  • Wohngebäude: Ab 100 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 3 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 1 m² zu errichten.

  • Nichtwohnbauten: Ab 250 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 6 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 2 m² anzubringen.

Damit wird eine Maßnahme der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 sowie des Regierungsprogrammes „Agenda weiß-grün 2021 plus“ umgesetzt. Ziel ist es, für den notwendigen PV-Ausbau so weit wie möglich Dachflächen zu nutzen, um die Notwendigkeit von Freiflächenanlagen möglichst zu reduzieren.

  • Bei der Regelung hinsichtlich der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (§ 92a) wurden neben den Vorgaben der EPBD-Richtlinie auch die Maßnahmen Nr. 2.1 und 2.2 der Landesstrategie Elektromobilität 2030 berücksichtigt.

Die Maßnahmen betreffen:

  • Wohnhäuser mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen (bei Neubau, größerer Renovierung oder Nutzungsänderung). Es besteht in solchen Fällen die Verpflichtung, jeden Abstellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur zur späteren Ausstattung mit Ladepunkten für E-Fahrzeuge herzustellen (jeder Ladepunkt muss eine Ladeleistung von mind. 11 kW erreichen).

  • Nicht-Wohngebäude (Neubau oder größere Renovierung) sowie sonstige Abstellanlagen (Neuerrichtung und Erweiterung) für mehr als 10 Abstellplätze. Es muss mind. 1 Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mind. 22 kW je angefangene 25 KFZ-Abstellplätze sowie die Leitungsinfrastruktur zur nachträglichen Ausstattung mit Ladepunkten für E-Fahrzeuge für zumindest einen Abstellplatz je angefangene 5 Abstellplätze hergestellt werden.

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Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

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Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at