Steirische Wolfs-Verordnung ist finalisiert

TEILEN

Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase und der Sichtung bzw. Einarbeitung von rund 40 eingelangten Stellungnahmen liegt die steirische „Wolfs-Verordnung“ jetzt vor. Sie wird diesen Donnerstag (30.11.2023) zur Auflage in die Regierungssitzung eingebracht und soll dort eine Woche später (07. 12.2023) beschlossen werden.

Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen:

Wann darf ein Wolf erlegt werden?

Risikowolf:

  • Wolf dringt in bewohnte Gebäude bzw. an ein Gehöft angeschlossene Stallungen ein (ohne Menschenkontakt) 
  • Wolf mit auffälligem bzw. kritischem Verhalten zeigt keinen Lerneffekt auf mehrfache Vergrämungsmaßnahmen 
  • Wolf verfolgt Mensch oder Mensch mit Hund in Leinendistanz, verhält sich nicht aggressiv 
  • Wolf verhält sich gegenüber dem Menschen ohne ersichtlichen Grund aggressiv 
  • Wolf nähert sich Mensch mit Hund in Leinendistanz und verhält sich aggressiv 

Schadwolf:

  • Wolf überwindet innerhalb von vier Wochen mehrmalig sachgerechten Herdenschutz und verletzt und/oder tötet nachweislich ein oder mehrere Nutztiere 

Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird im Zuge einer Prüfung festgestellt, an der Amtssachverständige für Naturschutz und für Wildökologie beteiligt sind. Bei einem entsprechenden Ergebnis ist das Erlegen eines Wolfes zulässig:

  • innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Vorfall, 
  • in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Vorfall, 
  • wenn der Wolf individuell identifizierbar ist oder das gefährliche Verhalten zwar keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden kann, aber aufgrund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges der Sichtungs- bzw. Aufenthaltsorte davon auszugehen ist, dass es sich um diesen Wolf handelt und es keine Hinweise auf einen anderen Wolf gibt. 

Herdenschutzmaßnahmen

Je nach Art der Weiden (z.B.: Hut- und Dauerweiden, Mähweiden, Almweiden) kommen unterschiedliche zielführende und machbare Herdenschutzmaßnahmen zur Minimierung des Risikos von Wolfsangriffen in Frage, wie zum Beispiel Schutzzäune, Behirtung oder alternatives Herdenmanagement. Die Sinnhaftigkeit bzw. Machbarkeit der Zäunung aufgrund topographischer Gegebenheiten wird bei Bedarf im Zuge einer Beratung bzw. Überprüfung durch Sachverständige beurteilt.

Zusätzlich zu dieser Beratung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote für betroffene Landwirtinnen und Landwirte:

  • Bei der Errichtung von Zäunen kann im Anlassfall ein Notfallteam vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs eingesetzt werden 
  • Das Agrarressort des Landes hat eine Ankaufsförderung für Herdenschutzmaßnahmen initiiert. 
  • Darüber hinaus hat das Land Steiermark eine Versicherung abgeschlossen, die betroffene Tierhalter:innen für die Schäden durch Wolfsrisse entschädigt. Abhängig von der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertreter:innen von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart. Diese werden regelmäßig angepasst. 

Vorfälle werden dokumentiert

Begleitet werden die neuen Regelungen von einer umfangreichen Dokumentation. So sind sämtliche Vorfälle in Zusammenhang mit Wölfen – angefangen von der Sichtung bis hin zur Erlegung – unverzüglich zu melden und tote Wölfe zur Beweissicherung und Untersuchung an eine von der Landesregierung beauftragte Einrichtung zu übergeben.

" Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu Übergriffen auf Nutztiere kommt", Ursula Lackner

Ursula Lackner, Naturschutzlandesrätin: „Mit der nun vorliegenden Verordnung gelingt es, Wölfen mit unnatürlichem Verhalten Grenzen zu setzen: durch Herdenschutzmaßnahmen, Vergrämung bis hin zum Erlegen. Denn die Rückkehr des Wolfes in die Steiermark ist eine Herausforderung: Es gilt, die Bedürfnisse der Nutztierhaltung einerseits und den EU-weiten Schutzstatus des Wolfes andererseits zu berücksichtigen. Diese Aufgabe haben Expertinnen und Experten aus der Landwirtschaft, der Jägerschaft, des Naturschutzes und des Landes gelöst. Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu Übergriffen auf Nutztiere kommt.“

Risszahlen in der Steiermark:

  • 2019: 5 Tiere 
  • 2020: 24 Tiere 
  • 2021: 10 Tiere 
  • 2022: 2 Tiere 
  • 2023: 34 Tiere (Stand 3. November)

Faktbox

  • Künftig auch Möglichkeiten zur Erlegung 

Faktbox

  • Künftig auch Möglichkeiten zur Erlegung 
Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase und der Sichtung bzw. Einarbeitung von rund 40 eingelangten Stellungnahmen liegt die steirische „Wolfs-Verordnung“ jetzt vor. Sie wird diesen Donnerstag (30.11.2023) zur Auflage in die Regierungssitzung eingebracht und soll dort eine Woche später (07. 12.2023) beschlossen werden.

Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen:

Wann darf ein Wolf erlegt werden?

Risikowolf:

  • Wolf dringt in bewohnte Gebäude bzw. an ein Gehöft angeschlossene Stallungen ein (ohne Menschenkontakt) 
  • Wolf mit auffälligem bzw. kritischem Verhalten zeigt keinen Lerneffekt auf mehrfache Vergrämungsmaßnahmen 
  • Wolf verfolgt Mensch oder Mensch mit Hund in Leinendistanz, verhält sich nicht aggressiv 
  • Wolf verhält sich gegenüber dem Menschen ohne ersichtlichen Grund aggressiv 
  • Wolf nähert sich Mensch mit Hund in Leinendistanz und verhält sich aggressiv 

Schadwolf:

  • Wolf überwindet innerhalb von vier Wochen mehrmalig sachgerechten Herdenschutz und verletzt und/oder tötet nachweislich ein oder mehrere Nutztiere 

Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird im Zuge einer Prüfung festgestellt, an der Amtssachverständige für Naturschutz und für Wildökologie beteiligt sind. Bei einem entsprechenden Ergebnis ist das Erlegen eines Wolfes zulässig:

  • innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Vorfall, 
  • in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Vorfall, 
  • wenn der Wolf individuell identifizierbar ist oder das gefährliche Verhalten zwar keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden kann, aber aufgrund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges der Sichtungs- bzw. Aufenthaltsorte davon auszugehen ist, dass es sich um diesen Wolf handelt und es keine Hinweise auf einen anderen Wolf gibt. 

Herdenschutzmaßnahmen

Je nach Art der Weiden (z.B.: Hut- und Dauerweiden, Mähweiden, Almweiden) kommen unterschiedliche zielführende und machbare Herdenschutzmaßnahmen zur Minimierung des Risikos von Wolfsangriffen in Frage, wie zum Beispiel Schutzzäune, Behirtung oder alternatives Herdenmanagement. Die Sinnhaftigkeit bzw. Machbarkeit der Zäunung aufgrund topographischer Gegebenheiten wird bei Bedarf im Zuge einer Beratung bzw. Überprüfung durch Sachverständige beurteilt.

Zusätzlich zu dieser Beratung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote für betroffene Landwirtinnen und Landwirte:

  • Bei der Errichtung von Zäunen kann im Anlassfall ein Notfallteam vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs eingesetzt werden 
  • Das Agrarressort des Landes hat eine Ankaufsförderung für Herdenschutzmaßnahmen initiiert. 
  • Darüber hinaus hat das Land Steiermark eine Versicherung abgeschlossen, die betroffene Tierhalter:innen für die Schäden durch Wolfsrisse entschädigt. Abhängig von der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertreter:innen von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart. Diese werden regelmäßig angepasst. 

Vorfälle werden dokumentiert

Begleitet werden die neuen Regelungen von einer umfangreichen Dokumentation. So sind sämtliche Vorfälle in Zusammenhang mit Wölfen – angefangen von der Sichtung bis hin zur Erlegung – unverzüglich zu melden und tote Wölfe zur Beweissicherung und Untersuchung an eine von der Landesregierung beauftragte Einrichtung zu übergeben.

" Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu Übergriffen auf Nutztiere kommt", Ursula Lackner

Ursula Lackner, Naturschutzlandesrätin: „Mit der nun vorliegenden Verordnung gelingt es, Wölfen mit unnatürlichem Verhalten Grenzen zu setzen: durch Herdenschutzmaßnahmen, Vergrämung bis hin zum Erlegen. Denn die Rückkehr des Wolfes in die Steiermark ist eine Herausforderung: Es gilt, die Bedürfnisse der Nutztierhaltung einerseits und den EU-weiten Schutzstatus des Wolfes andererseits zu berücksichtigen. Diese Aufgabe haben Expertinnen und Experten aus der Landwirtschaft, der Jägerschaft, des Naturschutzes und des Landes gelöst. Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu Übergriffen auf Nutztiere kommt.“

Risszahlen in der Steiermark:

  • 2019: 5 Tiere 
  • 2020: 24 Tiere 
  • 2021: 10 Tiere 
  • 2022: 2 Tiere 
  • 2023: 34 Tiere (Stand 3. November)

TEILEN

Weitere Presseaussendungen

Besichtigung und Eröffnung der ersten Übergangswohnungen in Graz

Weiterlesen

Pensionsdekrete für Manfred Walch und Florian Waldner

Weiterlesen

Land fördert Modernisierung der TSV Hartberg-Heimstätte

Weiterlesen

Bad Mitterndorf absolvierte als 100. Gemeinde den Naturgefahren-Check

Weiterlesen

Impulse für eine nachhaltige Zukunft: Mehr als 25 Millionen für Klimaschutz im Jahr 2025

Weiterlesen

Steiermärkische Landesregierung: Keine Nulllohnrunde für steirische Landes- und Gemeindebedienstete

Weiterlesen

Anstoß für neues Trainingszentrum des SK Sturm

Weiterlesen

Neues steirisches Kinderportal präsentiert

Weiterlesen

LH-Stv. Lang zu Gasversorgung: „Kein Steirer muss sich Sorgen machen!“

Weiterlesen

Julia Leitold

GVV

Metahofgasse 16
8020 Graz

Tel.: 05/0702-6692
Mail: julia.leitold@spoe.at

Arsim Gjergji

GEMEINDERAT

Ich lebe seit 1999 in Graz und mittlerweile liebe ich diese Stadt wie keine andere. Ich kenne hier mittlerweile so viele wunderbare Menschen und so ist Graz zu meiner Heimat geworden. Umso mehr freue ich mich, meinen Beitrag dafür zu leisten, dass diese Stadt weiterhin so wunderbar bleibt und Platz und die besten Möglichkeiten für alle hier Lebenden bietet.

-> zum Lebenslauf von Arsim Gjergji

Ausschüsse:

  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz
  • Kultur und Wissenschaft
  • Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) (Vors. Stv.)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA

Bereichssprecher für:

  • GGZ
  • Regionale Zusammenarbeit
  • Bürger:innenbeteiligung
  • Friedensbüro
  • Integration
  • Tierschutz
  • Tourismus
  • Wirtschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • Innere Stadt
  • Jakomini
  • Liebenau
  • St. Peter

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 58 07 349

arsim.gjergji@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Alle aktuellen News und Informationen direkt auf dein Handy. Jetzt die SPÖ Steiermark App downloaden.

Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende des Gemeinderatsklubs

Graz ist eine großartige Stadt und Heimat vieler Menschen. In den letzten Jahren wurde jedoch immer deutlicher das soziale Ungleichgewicht zu spüren. Das beginnt schon bei der Bildung unserer Kinder und zieht sich durch alles Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit darf aber niemals von der finanziellen Ausgangslage, vom Geschlecht, der Herkunft, dem Wohnort oder dem sozialen Status abhängig sein. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Deshalb wurde es für mich Zeit, die Ärmel hoch zu krempeln und selbst aktiv zu werden. 

-> zum Lebenslauf von Daniela Schlüsselberger

Vorsitzende in den Ausschüssen:

  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Stadion-Ausschuss
 

Weitere Ausschüsse:

  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien (Vors. Stv.)
  • Klimaschutz, Umwelt, Energie
  • Kontrollausschuss (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen (Vors. Stv)
 

Bereichssprecherin für:

  • Bildung
  • Energie
  • Familie
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Schule
  • Sport
  • Beteiligung
  • Gesundheit
  • Kontrolle
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflege
  • Senior:innen
  • Soziales
  • Verfassung

Zugeordnete Bezirke:

  • Andritz
  • Gösting
  • Waltendorf
  • Mariatrost
  • Ries

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 60 872 2120

daniela.schluesselberger@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Manuel Lenartitsch

GEMEINDERAT

Wenn wir Graz lebenswerter machen wollen, gelingt dies nur gemeinsam. Unser Ziel muss es sein für Kinder eine Stadt so zu gestalten, die sie auch als Erwachsene noch lebenswert finden.

-> zum Lebenslauf von Manuel Lenartitsch

Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Stadtplanung und Grünraum

Weitere Ausschüsse:

  • Personal & Gendermainstreaming (Vors. Stv.)
  • Krankenfürsorgeausschuss (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Kontrollausschuss
  • Gemeinderätliche Personalkommission (Dienstgeber:innen-Vertreter:innen)
  • Stadion-Ausschuss
  • Eigenbetrieb Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS)
  • Verfassung, Organisation, Katastrophenschutz und Feuerwehr und internationale Beziehungen
  • Finanzen, Beteiligungen, Immobilien

Bereichssprecher für:

  • Sicherheit
  • Daseinsvorsorge
  • Grünraum
  • Personal
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Verkehr

Zugeordnete Bezirke:

  • Eggenberg
  • Wetzelsdorf
  • Straßgang
  • Puntigam

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0664 881 308 37

manuel.lenartitsch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at

Anna Robosch

GEMEINDERÄTIN

Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

-> zum Lebenslauf von Anna Robosch

Vorsitzende im Ausschuss für Gleichstellung, Frauen, LGBTQI+ und Menschenrechte

Weitere Ausschüsse:

  • Klimaschutz, Umwelt, Energie (Vors. Stv.)
  • Wohnungsangelegenheiten sowie Wohnen Graz (Vors. Stv.)
  • Kultur und Wissenschaft
  • Bildung, Sport, Jugend und Familie
  • Gesundheit und Pflege, Soziales, Senior:innen und Integration
  • Personal & Gendermainstreaming
  • Gemeinsamer Schulausschuss
  • Eigenbetrieb Geriatrische Gesundheitszentren (GGZ)
  • Verkehr, Stadt- und Grünraumplanung

Bereichssprecherin für:

  • Frauen
  • Gender Mainstreaming
  • Gleichstellung
  • Jugend
  • Klimaschutz
  • Kultur
  • LGBTIQ+
  • Menschenrechte
  • Umwelt
  • Wohnen
  • Europa
  • Wissenschaft

Zugeordnete Bezirke:

  • St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries

 

Für Sie erreichbar:

SPÖ Graz Gemeinderatsklub
Rathaus Graz, 3. Stock, Zimmer 357
0316 872 2120 oder 0676 44 72 167

anna.robosch@stadt.graz.at
klub.spoe@stadt.graz.at