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Sanierungsförderung: So entlasten wir Klima und Geldbörse

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Hinblick auf den Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort die Förderschienen für Wohnhaussanierungen.

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Sanierung statt Neubau schont Klima und Geldbörse

Sanierungen von bestehenden Objekte haben einen vielfachen Mehrwert. Wer sein Haus oder seine Wohnung saniert kann Energie sparen und damit sowohl das Klima als auch die Geldbörse schonen. Außerdem werden durch den Erhalt bestehender Gebäude wertvolle Böden vor zusätzlicher Versiegelung geschützt.

Was bringen die Änderungen?

Eine umfassend sanierte Wohnung reduziert den Heizwärmebedarf erfahrungsgemäß durchschnittlich um rund 70 Prozent.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und mit dieser umfassenden Reform sorgen wir für leistbaren Wohnraum, schützen das Klima und entlasten die Steirer:innen.

Durch die Attraktivierung der Förderschienen wird damit gerechnet, dass die Anzahl der thermisch-energetischen Sanierungen um rund zehn Prozent gesteigert werden kann.

Vereinfachung der unterschiedlichen Förderungen

In Zukunft wird verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjährigen Annuitätenzuschüsse, die einen Bankkredit voraussetzen, gesetzt. Die Förderungen bewegen sich je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen zwischen 15 Prozent (Kleine Sanierung) und 30 Prozent (Umfassende energetische Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen) der förderbaren Kosten.

Bei der „Umfassenden Sanierung“, welche für Sanierungen von drei oder mehr Wohneinheiten in Frage kommt, besteht für die Förderwerber:innen weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen. Durch Anhebung der förderbaren Kosten wird auch diese Förderschiene attraktiviert.

Neue Regeln für Assanierung

Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richtwertmietzinses betragen. Im Vergleich zur alten Förderung wird die Miete sogar um rund 40 Prozent niedriger.

So werden die Mieten bei der Assanierung jenen im geförderten Geschossbau sowie der umfassenden Sanierung angeglichen. Gleichzeitig werden die ökologischen Anforderungen deutlich erhöht und die Förderung selbst verdoppelt, welche nunmehr optional aus einem Annuitätenzuschuss in der Höhe von 30 Prozent oder Förderungsbeiträgen in der Höhe von 20 Prozent besteht.

Leichtere Beantragung der Förderungen

Die Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ sollen künftig vollständig online beantragt werden können. Die rechtliche und technische Umsetzung der Sanierungsreform erfolgt im Herbst, sodass die Änderungen mit 2023 in Kraft treten.

Neben den Förderungen des Landes Steiermark besteht auch die Möglichkeit Förderungen des Bundes zu beantragen. Weitere Informationen zum Thema Sanierungen im Wohnbau finden sich gebündelt unter: www.sanieren.steiermark.at.

Mein Ziel: Wohnen in der Steiermark soll klimafreundlich und leistbar sein

Das Anti-Teuerungspaket, die neue Bau- und Raumordnung, die Verdopplung des Heizkostenzuschusses für 2022/23 und nun auch die Erhöhung der Förderungen für Sanierungen: All diese Maßnahmen machen nicht nur einen wesentlichen Unterschied für die Geldbörsen der Steirer:innen, damit erreichen wir auch wesentliche Verbesserungen für unseren steirischen Wohnungs- und Mietmarkt und unsere steirische Umwelt. Darauf bin ich stolz!

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Julia Leitold

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Arsim Gjergji

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Für mich laufen die kleinen wie die großen politischen Herausforderungen auf die eine große Frage hinaus: Ist das gerecht? Das war so als ich mit 16 als Schulsprecherin kandidiert und mir die Frage gestellt habe, ob es gerecht ist, dass die einen jeden morgen Hauspatschen anziehen müssen und die anderen den Straßendreck auf ihren Schuhen hineintragen. Ja, ich stellte mir die Zwei-Klassen-Frage schon früh, auch wenn es nur Hauspatschen waren. Dieser Gerechtigkeitssinn hat mich bis heute angetrieben und zur SPÖ gebracht. 

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